Bundesfinanzhof, Rechte

Bundesfinanzhof stÀrkt Rechte von Insolvenzverwaltern entscheidend

22.01.2026 - 17:13:12

Der Bundesfinanzhof ĂŒbertrĂ€gt das Recht zur Steuerveranlagung exklusiv auf Insolvenzverwalter, um Erstattungen fĂŒr die GlĂ€ubigermasse zu sichern und Verfahren zu beschleunigen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Position von Insolvenzverwaltern in einem Grundsatzurteil massiv gestärkt. Künftig liegt das alleinige Recht, eine Einkommensteuerveranlagung zu beantragen, beim Verwalter, wenn eine Erstattung zu erwarten ist. Diese Klarstellung beendet eine lange Rechtsunsicherheit und hat erhebliche praktische Folgen für Insolvenzverfahren in Deutschland.

Exklusivrecht für Verwalter sichert Insolvenzmasse

Im Zentrum des Urteils vom 20. November 2025 steht die Auslegung des § 46 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Regelung betrifft die sogenannte Antragsveranlagung, die etwa Arbeitnehmer freiwillig stellen können, um Steuern zurückzuerhalten. Der BFH entschied nun: In einem eröffneten Insolvenzverfahren geht dieses Recht ausschließlich auf den Insolvenzverwalter über, sofern eine Erstattung wahrscheinlich ist.

Die Begründung ist eindeutig: Ein potenzieller Steuererstattungsanspruch ist ein Vermögenswert der Insolvenzmasse. Über diese Masse verfügt allein der Verwalter, um die Interessen der Gläubiger zu wahren. Um diesen Anspruch zu realisieren, ist die Steuererklärung ein notwendiger Schritt. Dieses Recht steht dem Verwalter nun allein zu.

Anzeige

Passend zum Thema Steuerveranlagung – viele, die Steuererklärungen abgeben müssen, sind unsicher beim elektronischen Verfahren und bei der Kommunikation mit dem Finanzamt. Ein kostenloser MeinElster-Guide erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Steuererklärungen sicher online einreichen, Bescheide prüfen und korrigieren sowie Anhänge fristgerecht hochladen. Besonders praktisch: Checklisten für die Beantragung von Erstattungen und Hinweise zur Mandantenverwaltung. Ideal für Verwalter, Steuerberater und Sachbearbeiter. MeinElster-Guide jetzt kostenlos herunterladen

Ende eines häufigen Interessenkonflikts

Das Urteil löst einen typischen Konflikt auf. Bisher konnten Schuldner die Realisierung von Steuererstattungen blockieren, indem sie die Einreichung einer Erklärung verweigerten. Ihr Interesse lag oft darin, die Erstattung nach Verfahrensende selbst zu behalten. Dies benachteiligte die Gläubigergemeinschaft.

Jetzt ist der Wille des Schuldners unerheblich. Der Insolvenzverwalter kann und muss den Antrag auf Veranlagung eigenständig stellen – auch gegen den Willen des Schuldners. Diese exklusive Zuständigkeit verhindert strategisches Verhalten und stärkt die Position des Verwalters als Sachwalter der Gläubiger.

Klare Praxis, höhere Effizienz

Die Entscheidung fügt sich konsequent in die Insolvenzordnung (InsO) ein. Nach § 80 InsO geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Massevermögen auf den Verwalter über. Der BFH dehnt diesen Grundsatz nun auf das steuerliche Gestaltungsrecht der Antragsveranlagung aus.

Für die Praxis bedeutet das mehr Rechtssicherheit und Vereinfachung. Verwalter müssen nicht länger auf die Kooperation des Schuldners hoffen oder langwierige Auseinandersetzungen führen. Sie können direkt gegenüber dem Finanzamt handeln. Die Finanzämter haben wiederum einen klaren Ansprechpartner. Dies dürfte Bearbeitungszeiten verkürzen und Insolvenzverfahren effizienter machen.

Nachhaltige Prägung der Insolvenzpraxis

Branchenexperten werten das Urteil als logische Fortentwicklung. Es unterstreicht die umfassende Pflicht des Verwalters, alle Vermögenswerte zu liquidieren. Besonders relevant ist die Entscheidung für Verbraucherinsolvenzverfahren, bei denen Steuererstattungen oft einen wesentlichen Teil der Masse ausmachen können.

Die Klarstellung erhöht die Vorhersehbarkeit für alle Beteiligten. Durch die gestärkte Verwalterposition verbessert sich die Chance auf eine höhere Befriedigungsquote für Gläubiger – ein Kernziel des Insolvenzrechts. Das Urteil ist somit ein wichtiger Beitrag zur Verfahrenseffizienz und -gerechtigkeit.

Proaktive Prüfung wird zum Standard

Künftig ist zu erwarten, dass Insolvenzverwalter standardmäßig die steuerlichen Verhältnisse der Schuldner auf Erstattungsansprüche prüfen werden. Sie haben nun die klare rechtliche Grundlage, die Abgabe von Steuererklärungen für vergangene Jahre zu veranlassen.

Auch die Finanzbehörden müssen ihre Prozesse anpassen und sicherstellen, dass in Insolvenzfällen ausschließlich mit dem Verwalter kommuniziert wird. Langfristig wird das Urteil die Insolvenzmasse mehren und die Gläubigerrechte effektiver durchsetzen – ein Gewinn für die Stabilität des Wirtschaftssystems.

Anzeige

PS: Wenn Sie mehrere Fälle betreuen, spart die richtige Online-Prozedur Zeit und Nerven. Das kompakte MeinElster-Handbuch zeigt, wie Sie Mandantendaten verwalten, Vollmachten elektronisch einreichen und Antragsveranlagungen für vergangene Jahre anstoßen – inklusive praktischer Checklisten für Nachweise und Fristwahrung. Sehr nützlich für Insolvenzverwalter und Steuerprofis, die systematisch Erstattungen heben wollen. Jetzt MeinElster-Mandantenleitfaden sichern

@ boerse-global.de