Warken, Triage-Regelung

Warken setzt auf andere rechtssichere Triage-Regelung

04.11.2025 - 15:40:57

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken setzt nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zur UnzulĂ€ssigkeit gesetzlicher Vorgaben fĂŒr die sogenannte Triage auf tragfĂ€hige andere Lösungen.

"Wir brauchen rechtssichere Regelungen in solchen Ausnahmesituationen fĂŒr Betroffene und fĂŒr Ärztinnen und Ärzte", sagte die CDU-Politikerin in Berlin mit Blick auf zulĂ€ssige PrioritĂ€ten bei zu knappen BehandlungskapazitĂ€ten.

Die Schutzpflicht des Staates gegenĂŒber der Bevölkerung gelte ohne jegliche EinschrĂ€nkung auch fĂŒr Menschen mit einer Behinderung, sagte Warken. Sie mĂŒsse auf ein rechtssicheres Fundament gesetzt werden. "Dieser Pflicht werden und mĂŒssen wir gerecht werden." Die Bundesregierung werde daher zusammen mit den LĂ€ndern die notwendigen SchlĂŒsse ziehen, denn sie hĂ€tten nach der Entscheidung des höchsten Gerichts die Regelungskompetenz.

Die Karlsruher Richter hatten ein 2022 vom Bundestag beschlossenes Gesetz fĂŒr nichtig erklĂ€rt, das die Zuteilung von BehandlungskapazitĂ€ten im Fall zu knapper Ressourcen regelt - damit sollten Benachteiligungen etwa wegen einer Behinderung oder hohen Alters ausgeschlossen werden.

Warken betonte mit Blick auf den Entscheid des Verfassungsgerichts zugleich, dass der Rechtsrahmen der Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten nicht unangemessen eingeschrĂ€nkt werden dĂŒrfe.

@ dpa.de