Bundesregierung, Gesetz

Bundesregierung plant schärferes Gesetz gegen digitale Gewalt

26.03.2026 - 00:00:23 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant schärfere Strafen für KI-generierte Inhalte und heimliches Tracking. Der Gesetzentwurf sieht neue Paragrafen und schnellere Löschung von Inhalten vor.

Bundesregierung plant schärferes Gesetz gegen digitale Gewalt - Foto: über boerse-global.de
Bundesregierung plant schärferes Gesetz gegen digitale Gewalt - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesjustizministerium will Deepfakes und digitales Stalking härter bestrafen. Der neue Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor und reagiert auf eine massive Zunahme von KI-generierten Übergriffen. Besonders Frauen sind betroffen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont die Bedeutung strafrechtlicher Konsequenzen. Der Entwurf steht kurz vor der Regierungsabstimmung. Auslöser für die Eile waren bundesweite Schlagzeilen über Deepfake-Pornografie am vergangenen Wochenende. Aktuelle Daten zeigen, dass über 70 Prozent der Opfer von Online-Hass weiblich sind.

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Neue Paragrafen für Deepfakes und heimliches Tracking

Das Herzstück der Reform sind drei neue Straftatbestände. Sie sollen Schutzlücken im digitalen Raum schließen.

Ein neuer § 201b StGB stellt das Erstellen und Verbreiten von täuschend echten, diskreditierenden Inhalten – sogenannten Deepfakes – unter Strafe. Wer Personen ohne deren Einwilligung in entwürdigenden oder sexualisierten Kontexten darstellt, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Die bisherige Rechtslage reagierte oft zu langsam auf die Perfektion moderner KI-Systeme.

Mit einem geplanten § 202e StGB wird unbefugtes Tracking per Smartphone oder Gadgets wie AirTags explizit verboten. Das Justizministerium reagiert damit auf die steigende Zahl von Fällen digitalen Stalkings. Auch hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Zudem plant die Regierung eine massive Ausweitung des „Upskirting-Paragrafen“ (§ 184k StGB). Künftig sollen alle Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt darunter fallen – auch in Saunen oder Umkleidekabinen. Neu ist: Die Strafbarkeit gilt bereits, wenn die abgebildete Person nicht eindeutig identifizierbar ist.

Schnellere Löschung und mehr Rechte für Betroffene

Neben härteren Strafen setzt der Entwurf auf schnellere Durchsetzung. Branchenverbände wie der Bitkom fordern das seit langem.

Betroffene sollen künftig leichter richterliche Accountsperren gegen Täter erwirken können. So können beleidigende Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst plädiert für den Einsatz von „Trusted Flaggern“ – zertifizierten Meldestellen, die illegale Posts priorisiert an Plattformen melden.

Für Verbraucher bedeutet das Gesetz auch mehr Macht. Geplant sind erweiterte Auskunftsansprüche gegenüber Diensteanbietern, um anonyme Täter schneller zu identifizieren. Verbraucherschützer raten Betroffenen bereits jetzt, Screenshots und Metadaten als Beweise zu sichern.

Der europäische Digital Services Act (DSA) spielt eine Schlüsselrolle. Große Plattformen wie Meta oder TikTok müssen künftig konsequenter gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen. Bei Pflichtverstößen drohen empfindliche Bußgelder.

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Gesellschaftlicher Druck treibt Reform voran

Die Notwendigkeit des Gesetzes wird durch wachsenden Protest untermauert. Erst diese Woche demonstrierten in Berlin tausende Menschen für besseren Schutz vor digitaler Gewalt.

Organisationen wie HateAid fordern seit Jahren, dass der digitale Raum kein rechtsfreier Raum bleibt. Ein am Dienstag veröffentlichter Zehn-Punkte-Plan von Politikerinnen und Juristinnen kritisiert vor allem die mangelnde Kooperation internationaler Plattformbetreiber.

Doch es gibt auch Kritik. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, bemängelt, Deutschland habe bei der Bewältigung technologischer Neuerungen lange Zeit geschlafen. Nun müsse sichergestellt werden, dass Staatsanwaltschaften und Polizei die neuen Paragrafen auch personell und technisch umsetzen können.

Die Wohlfahrtsorganisation AWO Berlin fordert zudem, digitale Gewalt in ein umfassendes Gewalthilfegesetz einzubetten. Nur so ließen sich Beratungsstrukturen langfristig absichern.

Ein Paradigmenwechsel mit offenen Fragen

Das Gesetzespaket markiert einen klaren Strategiewechsel. Die Bundesregierung nimmt unter Justizministerin Hubig eine aktivere Rolle bei der Digitalregulierung ein.

Der Vergleich mit Europa zeigt: Während Österreich bereits 2021 ein Paket gegen Hass im Netz verabschiedete, geht Deutschland mit der spezifischen Adressierung von Deepfakes und Spyware noch weiter. Die Kombination aus nationalem Strafrecht und europäischer Plattformregulierung gilt als notwendige Doppelstrategie.

Doch die größte Herausforderung kommt erst nach der Verabschiedung, die für Sommer 2026 erwartet wird. Die Technologie hinter Deepfakes entwickelt sich rasant weiter. Der rechtliche Rahmen muss daher flexibel bleiben.

Internationale Zusammenarbeit wird entscheidend sein, da digitale Gewalt oft grenzüberschreitend ausgeübt wird. Zudem müssen Gerichte künftig eine schwierige Grenze ziehen: Wo endet strafbarer Deepfake und wo beginnt erlaubte Satire?

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