Bundestariftreuegesetz, Verabschiedung

Bundestariftreuegesetz steht vor der Verabschiedung

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Ein Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Bundestariftreuegesetz, das Lohndumping bei öffentlichen AuftrÀgen verhindern soll. Die finale Abstimmung im Bundesrat steht Ende MÀrz an.

Bundestariftreuegesetz steht vor der Verabschiedung - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Bundestariftreuegesetz steht vor der Verabschiedung - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Das umstrittene Bundestariftreuegesetz hat die letzte HĂŒrde vor der Verabschiedung genommen. Ein wichtiger Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Zustimmung – die finale Abstimmung ist fĂŒr Ende MĂ€rz geplant.

Damit rĂŒckt ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung in greifbare NĂ€he. KĂŒnftig sollen Unternehmen, die Bau- oder DienstleistungsauftrĂ€ge des Bundes erhalten wollen, die Einhaltung von TarifvertrĂ€gen garantieren. Das Ziel: Lohndumping mit Steuergeldern soll der Vergangenheit angehören. Tarifgebundene Betriebe, die bisher oft im Wettbewerb mit Billiganbietern unterlagen, erhalten so mehr Chancen.

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Positive Weichenstellung im Ausschuss

Der Weg fĂŒr das Gesetz ist nun fast frei. Nachdem der Bundestag den Entwurf Ende Februar beschlossen hatte, war die Zustimmung des Bundesrats die letzte HĂŒrde. Der federfĂŒhrende Ausschuss fĂŒr Arbeit, Integration und Sozialpolitik sprach sich nun fĂŒr die Annahme aus. Diese Empfehlung gilt als entscheidendes Signal fĂŒr die Plenarsitzung der LĂ€nderkammer am 27. MĂ€rz.

Sollte der Bundesrat folgen, könnte das Gesetz kurz nach seiner VerkĂŒndung in Kraft treten. Es reagiert auf einen besorgniserregenden Trend: War frĂŒher die Mehrheit der ArbeitsplĂ€tze tarifgebunden, ist es heute nur noch rund jeder zweite.

So funktioniert die neue Tariftreue

Das Gesetz gilt fĂŒr BundesauftrĂ€ge ab einem geschĂ€tzten Netto-Wert von 50.000 Euro. Bewerber mĂŒssen im Vergabeverfahren ein einfaches Tariftreueversprechen abgeben. Zur Vereinfachung ist ein PrĂ€qualifizierungssystem geplant: Unternehmen können sich etwa bei Industrie- und Handelskammern zertifizieren lassen.

Die Einhaltung soll eine neue „PrĂŒfstelle Bundestariftreue“ ĂŒberwachen. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Unternehmen empfindliche Sanktionen – von Vertragsstrafen ĂŒber AuftragskĂŒndigungen bis zum Ausschluss von kĂŒnftigen Vergaben.

Kritik an weitreichenden Ausnahmen

Doch das Gesetz kommt mit EinschrĂ€nkungen. WĂ€hrend der Beratungen wurden signifikante Ausnahmen beschlossen. Reine LieferauftrĂ€ge – etwa fĂŒr Waren oder Fahrzeuge – sind komplett ausgenommen.

Besonders umstritten ist die vollstĂ€ndige Ausnahme aller Bundeswehr-AuftrĂ€ge. Angesichts der geplanten Milliardeninvestitionen in die Verteidigung kritisieren Gewerkschaften diese Regelung scharf. Eine große Chance, Tariflöhne im großen Stil als Standard zu etablieren, werde so vertan. Auch fĂŒr AuftrĂ€ge der zivilen Verteidigung gelten mit 100.000 Euro höhere Schwellenwerte.

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Kampf gegen den VerdrÀngungswettbewerb

Hintergrund des Gesetzes ist ein zunehmender VerdrĂ€ngungswettbewerb. Nichttarifgebundene Unternehmen können durch niedrigere Personalkosten oft gĂŒnstigere Angebote abgeben. Tarifgebundene Firmen gerieten so bei öffentlichen Ausschreibungen ins Hintertreffen. Das neue Gesetz soll diesen wirtschaftlichen Anreiz, auf Tarifbindung zu verzichten, beseitigen.

Zahlreiche BundeslÀnder haben bereits Àhnliche Landesgesetze. Das Bundestariftreuegesetz schafft nun erstmals einen einheitlichen Standard auf Bundesebene und setzt zugleich eine entsprechende EU-Richtlinie um.

Die finale Entscheidung fĂ€llt am 27. MĂ€rz. Die praktische Umsetzung, insbesondere die Arbeit der neuen PrĂŒfstelle, wird dann die nĂ€chste Herausforderung. Bleibt die Frage: Kann das Gesetz die Tarifbindung in Deutschland tatsĂ€chlich nachhaltig stĂ€rken?

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