UnfĂ€lle mit E-Rollern - Hubig wirbt fĂŒr erweiterte Haftung
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 06:43 Uhr, dpa.deVor der fĂŒr den heutigen Abend geplanten abschlieĂenden Beratung ĂŒber eine Regelung zur Haftung bei UnfĂ€llen mit Elektrokleinstfahrzeugen sagt die SPD-Politikerin: "Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung fĂŒr die SchĂ€den ĂŒbernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden." Sie sehe keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos.
Wenn ein gemieteter E-Scooter an einem Unfall beteiligt ist, haftet bislang nur der Fahrer. Ist der Fahrer des E-Rollers nicht auffindbar, bleiben die GeschĂ€digten auf ihren Kosten sitzen. KĂŒnftig sollen Betroffene ihre SchadenersatzansprĂŒche auch gegenĂŒber dem Anbieter geltend machen können.
Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der UnfĂ€lle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen - von rund 4.000 StraĂenverkehrsunfĂ€llen im Jahr 2021 auf fast 8.000 UnfĂ€lle im Jahr 2024. UnfĂ€lle im Zusammenhang mit abgestellten E-Scootern werden bislang nicht statistisch erfasst.
KĂŒnftig soll die Haftung bei UnfĂ€llen mit abgestellten E-Rollern auch verschuldensunabhĂ€ngig gelten. Das heiĂt, GeschĂ€digte mĂŒssen nicht mehr nachweisen, dass ihn ein Fahrer unsachgemÀà platziert hat, etwa mitten auf einem Gehweg.
