Bundeskartellamt, Wettbewerb

Bundeskartellamt: Zu wenig Wettbewerb bei E-LadesÀulen

01.10.2024 - 13:08:59

Das Bundeskartellamt hat fehlenden Wettbewerb bei öffentlichen LadesĂ€ulen fĂŒr E-Autos bemĂ€ngelt.

Viele Kommunen hĂ€tten FlĂ€chen ĂŒberwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben. "Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt", kritisiert der PrĂ€sident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Die Preisunterschiede an den LadesĂ€ulen könnten auf punktuell missbrĂ€uchlich ĂŒberhöhte Preise hinweisen. In vielen lokalen MĂ€rkten gebe es nur sehr wenige Anbieter von Ladestrom. "Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen", sagte Mundt bei Vorlage des Abschlussberichts zur Vermarktung öffentlicher Ladeinfrastruktur. "Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig." Das wĂ€re "durch bessere Rahmenbedingungen fĂŒr FlĂ€chenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen".

Marktstarke Anbieter verkaufen oft nicht nur ihren eigenen Strom, sondern lassen auch Autofahrer laden, die ĂŒber eine Ladekarte Strom eines Dienstleisters kaufen. Den Preis legt aber der Betreiber der LadesĂ€ule fest. Lokal dominierende Betreiber könnten den Preis fĂŒr Konkurrenten so hoch ansetzen, dass sie vom Markt verdrĂ€ngt werden, erklĂ€ren die WettbewerbshĂŒter.

Lob fĂŒr Vergabe an Autobahn-ParkplĂ€tzen

Insbesondere auf kommunaler Ebene unterbleibe oft eine diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher FlĂ€chen. An den Autobahnen habe der Bund an den einfachen RastplĂ€tzen die Voraussetzungen fĂŒr einen offenen Marktzugang fĂŒr LadesĂ€ulen deutlich verbessert durch die Ausschreibung bundeseigener FlĂ€chen im Rahmen des sogenannten "Deutschland-Netzes". Bei den bewirtschafteten Rastanlagen dagegen sollen ParkplatzflĂ€chen insbesondere bei der Tank & Rast-Gruppe verbleiben. Hier bestehe ebenfalls die Gefahr, dass marktmĂ€chtige Stellungen entstehen.

Die Voraussetzungen fĂŒr ein Eingreifen des Kartellamts seien aber aus heutiger Sicht nicht gegeben. Einzelne PreisĂŒberhöhungen ließen noch nicht den Schluss zu, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flĂ€chendeckend ĂŒberhöht seien. Die Betreiber mĂŒssten ihre Investitionskosten decken, die Auslastung der SĂ€ulen sei teilweise sehr gering. Eingriffe in die Preisgestaltung könnten den Ausbau des Ladenetzes hemmen. Staatliche Maßnahmen fĂŒr mehr Preistransparenz kĂ€men unweigerlich auch den Anbietern zugute, warnen die WettbewerbshĂŒter: Sie könnten ihre Preise koordinieren. Hilfreich wĂ€re eine befristete Vergabe öffentlicher FlĂ€chen.

@ dpa.de