ROUNDUP, Gericht

Gericht weist Klagen gegen Anbindung des Fehmarnbelttunnels ab

22.05.2025 - 16:21:05 | dpa.de

Das Bundesverwaltungsgericht hat acht Klagen gegen die Hinterlandanbindung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und DĂ€nemark abgewiesen.

Die Planungen des Eisenbahn-Bundesamtes fĂŒr die Bahntrasse von der Halbinsel Wagrien nach Puttgarden seien nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig. (Az.: BVerwG 7 A 5.24 und 7 A 6.26).

Der 11,5 Kilometer lange Abschnitt soll Fehmarnbelt und Fehmarnsund miteinander verbinden. Die Stadt und der Wasserbeschaffungsverband Fehmarn hatten ebenso dagegen geklagt wie mehrere Freizeit- und Tourismusunternehmen.

Sie befĂŒrchten unter anderem eine BeeintrĂ€chtigung des Tourismus auf der Insel durch LĂ€rm und ErschĂŒtterungen. Fehmarn sah seine Anerkennung als Seebad bedroht und der Verband die Trinkwasserversorgung der Insel durch den Bau gefĂ€hrdet.

Projekt erfĂŒllt die gesetzlichen Vorgaben

Die Bundesrichter folgten den Argumenten der KlĂ€ger nicht. Das Vorhaben entspreche den gesetzlichen Vorgaben, entschied der 7. Senat. Die Grenzwerte fĂŒr LĂ€rm wĂŒrden eingehalten und auch die Trinkwasserversorgung der Insel sei nicht gefĂ€hrdet.

Der Fehmarnbelttunnel soll ab 2029 die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dĂ€nische Insel Lolland verbinden. Der Eisenbahn- und Autotunnel ist 18 Kilometer lang. Der Bau ist im Gange. Die Fahrtzeit von Hamburg nach Kopenhagen mit dem Zug soll durch das Milliardenprojekt auf rund zweieinhalb Stunden verkĂŒrzt werden.

Fehmarnsundtunnel soll Verkehrsströme aufnehmen

Die Bundesrepublik ist vertraglich verpflichtet, die Verkehrsanbindung auf deutscher Seite sicherzustellen. AnfĂ€nglich war vorgesehen, den Bahnverkehr ĂŒber die bestehende FehmarnsundbrĂŒcke aus den 1960er Jahren rollen zu lassen. Sie wird dafĂŒr elektrifiziert. Inzwischen wird jedoch der Bau eines Tunnels durch den Fehmarnsund angestrebt, durch den Autos und ZĂŒge fahren sollen. Die Nutzung der BrĂŒcke gilt als Zwischenlösung.

Dass die Hinterlandanbindung zum Fehmarnbelttunnel in zwei Schritten umgesetzt werden soll, entspricht nach EinschĂ€tzung des Bundesverwaltungsgerichts dem Staatsvertrag, den Deutschland und DĂ€nemark fĂŒr den Tunnelbau geschlossen haben. Die gesamte Hinterlandanbindung ist nach Angaben der Deutschen Bahn insgesamt 88 Kilometer lang und reicht von Puttgarden auf Fehmarn bis LĂŒbeck.

Auf Fehmarn waren im Mai 2024 die alten vorhandenen Gleise komplett abgebaut worden, so dass neue verlegt werden können. Denn anstatt wie bisher auf einem Gleis sollen die ZĂŒge dann auf einer zweigleisigen Strecke fahren. Nur die BrĂŒcke soll eingleisig bleiben. Wegen der Bauarbeiten fĂŒr die Schienenanbindung des Ostseetunnels nach DĂ€nemark ist der Zugverkehr zwischen Neustadt in Holstein und Fehmarn seit August 2022 eingestellt.

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