EU-Parlament, Abschiebung

EU-Parlament stimmt fĂŒr leichtere Abschiebung in Drittstaaten

10.02.2026 - 16:00:50

Das EuropÀische Parlament hat einer verschÀrften Abschiebepolitik zugestimmt.

Deutschland und andere EU-Staaten sollen Schutzsuchende kĂŒnftig auch in LĂ€nder bringen dĂŒrfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben. Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen lĂ€ngeren Aufenthalt. KĂŒnftig soll es schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.

Das Vorhaben wurde von Stimmen aus den konservativen, rechten und rechtsextremen Parteien im Parlament getragen. Die GesetzesÀnderung muss noch von den EU-Staaten bestÀtigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die UnterhÀndler der Institutionen - wie in diesem Fall - zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Schutzsuchende können demnach auch in LĂ€nder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiĂ€re, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. FĂŒr unbegleitete MinderjĂ€hrige bleibt dagegen ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.

Schnellere Abschiebungen nach Nordafrika

Das Europaparlament hat auch eine Liste sieben sicherer Herkunftsstaaten bestĂ€tigt, die kĂŒnftig EU-weit gelten soll. In diese LĂ€nder soll kĂŒnftig schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden. Dabei geht es um die nordafrikanischen LĂ€nder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die sĂŒdasiatischen Staaten Indien und Bangladesch.

GrundsĂ€tzlich sollen auch LĂ€nder, die Kandidaten fĂŒr einen EU-Beitritt sind, als sicher fĂŒr ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu wĂŒrden dann etwa Albanien, Montenegro oder die TĂŒrkei gehören können. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhĂ€ngt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.

Liste auch fĂŒr Deutschland rechtlich bindend

In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer HerkunftslÀnder. Die Einstufung soll ebenfalls schnellere Abschiebungen dorthin ermöglichen. Von den LÀndern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur das Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.

Die EU-Liste ist bindend fĂŒr alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprĂŒft werden. Menschen, die aus diesen LĂ€ndern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren.

Auch zu diesem Vorhaben braucht es noch eine formelle BestĂ€tigung der EU-Staaten. Die Regelungen sollen dann ab Juni gelten, einzelne könnten auch schon frĂŒher angewendet werden. FĂŒr beide Vorhaben stimmten ĂŒberwiegend Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte, darunter auch Abgeordnete der AfD. Dagegen stimmten vor allem Linke, GrĂŒne und Sozialdemokraten.

@ dpa.de