Streit um dm-Versandapotheke: Geht um ganzes GeschÀftsmodell
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 13:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS"Es geht um ein ganzes GeschÀftsmodell", machte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche deutlich. Nicht nur um einen Werbeauftritt.
Im Kern steht die Frage, ob der Internetauftritt von dm und der vor nicht mal einem Jahr gegrĂŒndeten Versandapotheke dm-med getrennt genug sind. "Ist das eine Ecke in der Drogerie oder eine Apotheke, die mit einer Drogerie kooperiert", sagte Wesche. Ein Urteil will das Gericht am 9. Dezember sprechen. Das Verfahren dĂŒrfte durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen.
Wettbewerbszentrale fordert Unterlassung
Das Karlsruher Unternehmen hatte kurz vor Weihnachten 2025 angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen. DafĂŒr hat es eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegrĂŒndet. Der Online-Shop dm-med ist ĂŒber die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.
Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenĂŒber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen. Der Verein, der unter anderem SpitzenverbĂ€nde der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit unter anderem auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Kunden in Gefahr oder kundig genug?
Vor Gericht argumentierte ein Anwalt der Wettbewerbszentrale unter anderem: "Arzneimittel sind eine besondere Ware." Nehme man nicht benötigte PrĂ€parate oder dosiere falsch, drohten GesundheitsschĂ€den. Ferner brĂ€uchten Verbraucher eine Auswahl. Auch Richter Wesche hatte betont, dass Kunden ĂŒber die dm-Homepage - anders als etwa auf Plattformen wie Amazon US0231351067 - nur auf diese eine Online-Apotheke dm-med geleitet wĂŒrden.
Die dm-AnwĂ€lte hingegen betonten, dass die Gesundheit dadurch nicht stĂ€rker gefĂ€hrdet werde als bei einer gröĂeren Auswahl. Zudem sei der Versandhandel bei Apotheken seit rund 20 Jahren erlaubt, ohne dass dies Probleme zur Folge gehabt habe. DarĂŒber hinaus brauche man mehrere Klicks, um auf die Unterseite von dm-med zu kommen, es gebe etwa separate Warenkörbe und Rechnungen. Die Menschen nutzten das Internet heute so kundig, um das zu verstehen, sagte einer der AnwĂ€lte. "Wir reden ĂŒber das Jahr 2026."
