Wirecard-VorstÀnde zu Schadenersatz verurteilt
05.09.2024 - 10:39:40Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlĂ€ssig gehandelt haben und deswegen fĂŒr den entstandenen Schaden haften mĂŒssen.
Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und ProduktvorstĂ€nde. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael JaffĂ©, der durch das Vorgehen Geld fĂŒr die GlĂ€ubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird. (Az.: 5 HK O 17452/21).
Ex-Aufsichtsratschef soll laut Urteil nicht zahlen
Mit einem Teil der Klage scheiterte JaffĂ© allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef soll nach dem Urteil nicht zahlen. Zwar attestierte Krenek auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das fĂŒhrt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung. Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob MaĂnahmen des Aufsichtsrates in den beiden FĂ€llen geholfen hĂ€tten.
Bei den drei VorstĂ€nden sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine grĂŒndliche finanzielle PrĂŒfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren RessortzustĂ€ndigkeiten ab. Bei der ProduktvorstĂ€ndin argumentierte er, dass sie hĂ€tte misstrauisch werden mĂŒssen.

