Pflicht zur Offenlegung von Behandlungsfehlern gefordert
22.12.2025 - 05:32:55"Derzeit mĂŒssen Patientinnen und Patienten, bei denen die Behandlung anders als geplant gelaufen ist, nicht darĂŒber informiert werden", sagte der Chef des Medizinischen Dienstes Bund (MD), Stefan Gronemeyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das mĂŒsse anders werden: "Immer, wenn ein Fehler passiert oder ein Schaden aufgetreten ist, der nicht hĂ€tte sein sollen, mĂŒssen die Betroffenen unaufgefordert darĂŒber in Kenntnis gesetzt werden."
Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst in rund 3.700 FÀllen Behandlungsfehler festgestellt, wie aus dem Ende Oktober vorgestellten Jahresbericht 2024 hervorgeht. In rund 2.800 dieser FÀlle (76 Prozent) erlitten Patientinnen und Patienten dadurch gesundheitliche SchÀden. Ein Drittel davon bleibt dauerhaft.
FĂŒr sinnvoll hĂ€lt Gronemeyer ein verpflichtendes Register fĂŒr Ereignisse, die nie passieren dĂŒrften, also etwa eine Operation auf der falschen Seite oder das Vergessen von OP-Material im Körper. "Es geht hier nicht um irgendeine haftungs- oder strafrechtliche Verfolgung", sagte er. "So ein digitales Register erfordert nur wenig Aufwand, aber es erspart viel Leid."
Der Medizinische Dienst ĂŒbernimmt im Auftrag der Krankenkassen die Begutachtung möglicher Behandlungsfehler. Gronemeyer sprach von "enormen Kosten" durch derartige Fehler. Internationale Studien gingen davon aus, dass die Behandlung von SchĂ€den, die vermeidbar gewesen wĂ€ren, bis zu 15 Prozent der Gesundheitsausgaben ausmachen könnten. Diese lagen im vergangenen Jahr in Deutschland bei 327 Milliarden Euro.

