BGH entscheidet: PrĂ€mie fĂŒr rezeptpflichtige Medikamente?
17.07.2025 - 05:50:02Konkret geht es um die Frage, ob eine im EU-Ausland ansĂ€ssige Versandapotheke diese auch Kunden in Deutschland gewĂ€hren darf. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe muss klĂ€ren, ob die in Deutschland geltende gesetzliche Arzneimittelpreisbindung fĂŒr Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-LĂ€ndern - hier die Niederlande - gilt.
Das Unternehmen versprach den Angaben nach Kunden beim Einlösen eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament bei höchstens neun Euro pro Rezept. PrĂ€mien gab es auch fĂŒr Menschen, die per Formular oder Telefonat an einem Arzneimittelcheck teilnahmen. Der Bayerische Apothekerverband sieht darin einen VerstoĂ gegen Wettbewerbsrecht und die Arzneimittelpreisbindung. Seine Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg.
BGH entscheidet womöglich anders
Seit Jahren ist umstritten, ob die hierzulande geltende Preisbindung fĂŒr verschreibungspflichtige Medikamente auch fĂŒr Versandapotheken im EU-Ausland gilt - oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstöĂt. In der mĂŒndlichen Verhandlung im Mai hatte sich allerdings angedeutet, dass der BGH das teils anders als die Gerichte in MĂŒnchen einschĂ€tzen könnte.
Nach Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) mĂŒssten "harte Fakten" fĂŒr eine Rechtfertigung der Preisbindung vorliegen, erklĂ€rte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch. Es mĂŒsse aufgezeigt werden, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland ohne die Regelung in Gefahr wĂ€re - und nicht etwa auch ĂŒber die Versandapotheken gesichert werden könnte.

