BGH-Entscheidung zu Werbung fĂŒr Cannabis-Behandlung erwartet
26.03.2026 - 05:50:08 | dpa.deDer erste Zivilsenat will seine Entscheidung am Donnerstag (8.45 Uhr) in Karlsruhe verkĂŒnden. Die Wettbewerbszentrale war gegen das Unternehmen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil sie einen VerstoĂ gegen Heilmittelwerberecht sieht.
FĂŒr rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ărzten, Apothekern oder ArzneimittelhĂ€ndlern geworben werden - nicht aber bei Patienten. Bloomwell bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ărzte fĂŒr Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhĂ€lt von Ărzten eine VergĂŒtung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt versteht ihr Angebot als Information ĂŒber eine bestimmte Behandlungsform, und nicht als Werbung fĂŒr ein Produkt. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber zuletzt anders und gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. (Az. I ZR 74/25)
In einem anderen Verfahren will der BGH ebenfalls am Donnerstag (8.45 Uhr) klĂ€ren, ob ein Gesundheitsunternehmen im Internet fĂŒr Online-Diagnosen durch Ărzte in Irland werben darf. Der Verband Sozialer Wettbewerb geht hier gegen das Unternehmen Wellster Healthtech aus MĂŒnchen vor. (Az. I ZR 118/24)/jml/kre/DP/stw
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