VerbraucherschĂŒtzer verklagen Airlines wegen HandgepĂ€ck-GebĂŒhren
03.08.2025 - 14:13:48"Ryanair IE00BYTBXV33, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene HandgepĂ€ck umfassen. Das ist VerbrauchertĂ€uschung und verstöĂt gegen geltendes Recht", sagte vzbv-VorstĂ€ndin Ramona Pop der "Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung".
Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes HandgepĂ€ck ohne Extrakosten zu befördern. "Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten MaĂstĂ€be fĂŒr HandgepĂ€ckgröĂen widersprechen EU-Recht", kritisierte Pop. TatsĂ€chlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-GepĂ€ckstĂŒck. FĂŒr gröĂeres oder zusĂ€tzliches HandgepĂ€ck mĂŒssten Flugreisende draufzahlen.
"Verbraucher mĂŒssen vor Kostenfallen geschĂŒtzt werden"
In einem ersten Schritt hatte der vzbv zahlreiche Airlines, darunter Ryanair, deswegen abgemahnt. "Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines ES0184591032 haben wir darĂŒber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulĂ€ssige GebĂŒhren einstreichen und somit Verbraucher tĂ€uschen, was die Flugpreise angeht", sagte Pop. Die EU sollte nach ihren Worten klare Standards und MaĂe fĂŒr kostenfreies HandgepĂ€ck erlassen. Verbraucher mĂŒssten vor Kostenfallen geschĂŒtzt werden. Das Vorgehen des vzbv sei Teil einer europaweiten Aktion.
Easyjet wollte sich zum laufenden Rechtsstreit nicht Ă€uĂern. Die britische Billigfluglinie setzt vor allem Maschinen des Typs Airbus NL0000235190 320 ein. Sie können bis zu 186 Passagiere befördern, aber haben in den GepĂ€ckfĂ€chern nur Platz fĂŒr etwa 90 Teile. Deshalb verlange man fĂŒr gröĂere GepĂ€ckstĂŒcke eine GebĂŒhr, hieĂ es aus dem Unternehmen. Seit der Ănderung der HandgepĂ€ckregeln verlaufe das Boarding effizienter und die PĂŒnktlichkeit sei gestiegen. Wizz Air und Vueling Ă€uĂerten sich auf Anfrage zunĂ€chst nicht.
Die VerbraucherschĂŒtzer stĂŒtzen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von HandgepĂ€ck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von FluggĂ€sten und nicht um eine Extraleistung der Airline. FĂŒr HandgepĂ€ck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernĂŒnftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfĂŒllt werden.

