Migrationsexperte, Thym

Migrationsexperte Thym: Grenzkontrollen höchstens bis Juni 2026

28.12.2025 - 17:30:15

Der Migrationsrechtsexperte Daniel Thym rechnet bis zum Sommer mit einem Ende der Kontrollen an deutschen Außengrenzen.

"Ich glaube, alle Fachleute sind ĂŒberrascht, dass es bisher nur eine Gerichtsentscheidung gegen das Vorgehen gab. Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat die Bundesregierung kurz nach AmtsĂŒbernahme verloren, weil sie die Belastungssituation fĂŒr das Land nicht ausreichend dargelegt hat", sagte der Konstanzer Rechtsprofessor der "Welt".

Thym begrĂŒndete seine Prognose zum Ende der Grenzkontrollen mit der Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (GEAS). "Ein wichtiger Bestandteil der juristischen BegrĂŒndung sind die Defizite des europĂ€ischen Asylrechts. Ab nĂ€chsten Juni gibt es mit GEAS ein neues Asylrecht - dieses Argument verfĂ€ngt dann also nicht mehr." Seine klare Erwartung sei, dass spĂ€testens am 12. Juni 2026 die Grenzkontrollen enden.

"Warne davor, die Rechnung ohne den Wirt zu machen"

An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen, zuvor war das bereits teilweise der Fall. Das Bundesinnenministerium hatte die Ausweitung angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stÀrker einzudÀmmen. Die zeitlich jeweils befristeten Kontrollen wurden zweimal verlÀngert - zuletzt bis Mitte MÀrz 2026. Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen.

Mit GEAS will die EU ihre Abschiebepolitik verschĂ€rfen. KĂŒnftig sollen Schutzsuchende auch in LĂ€nder gebracht werden dĂŒrfen, zu denen sie keine Verbindung haben - Asylverfahren sollen damit in Drittstaaten ausgelagert werden.

Thym warnte vor zu hohen Erwartungen gegenĂŒber Drittstaaten. "Ich höre immer wieder von LĂ€ndern wie Uganda, Tunesien oder Äthiopien als Partner. Aber ich warne davor, die Rechnung ohne den Wirt zu machen." Es gelte, LĂ€nder wie etwa Uganda zu ĂŒberzeugen, "dass sie Menschen ĂŒbernehmen, die dort noch nie waren und bei denen die Abschiebung ins Herkunftsland scheitert - und dann eventuell auch noch GefĂ€hrder und StraftĂ€ter." Das werde kein Staat gut finden, es brauche daher also gute Argumente, auch finanzieller Natur.

@ dpa.de