Neuanlauf, Regelung

ÄrzteprĂ€sident begrĂŒĂŸt Neuanlauf zur Regelung der Sterbehilfe

31.12.2025 - 15:17:45

Der PrÀsident der BundesÀrztekammer, Klaus Reinhardt, dringt weiterhin auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe.

Im GesprĂ€ch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kritisierte er, der derzeit ungeregelte Zustand sei fĂŒr Menschen mit Suizidgedanken genauso problematisch wie fĂŒr Ärztinnen und Ärzte. Deshalb begrĂŒĂŸe er es, dass sich erneut eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um einen Kompromissvorschlag bemĂŒhe.

"Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem GeschĂ€ftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn", warnte der Mediziner. Er berichtete vom Fall eines Mannes, der trotz einer behandelbaren depressiven Erkrankung mit einem assistierten Suizid ĂŒber einen Sterbehilfeverein aus dem Leben geschieden sei. "Das hĂ€tte nie passieren dĂŒrfen."

Reinhardt: Gesellschaftliche Normalisierung des Suizids verhindern

Leitgedanke einer gesetzlichen Neuregelung mĂŒsse es sein, der Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht zu werden und zugleich eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids zu verhindern. Die Ärzteschaft sehe eine gewinnorientierte Suizid-Assistenz durch Sterbehilfeorganisationen oder Ă€hnliche Strukturen mit großer Sorge. "Umso mehr unterstĂŒtzen wir alle BemĂŒhungen, ein wirksames Schutzkonzept zu etablieren."

Ein solches Schutzkonzept mĂŒsse unter anderem sicherstellen, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsĂ€chlich dauerhaften Charakter habe. "Außerdem mĂŒssen geeignete Maßnahmen der SuizidprĂ€vention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situationen das Leben nehmen", sagte Reinhardt.

Was hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden?

Aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen - ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zur Selbsttötung dagegen straffrei. Sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht "als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasst. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurĂŒckzugreifen. Das gelte fĂŒr jeden, nicht nur fĂŒr unheilbar Kranke.

Derzeit arbeitet eine ĂŒberfraktionelle Gruppe im Bundestag nach Auskunft des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci wieder an einem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids. Ein konkreter Zeitpunkt, wann der Vorschlag in den Bundestag eingebracht werden kann, steht noch nicht fest.

@ dpa.de