ĂrzteprĂ€sident begrĂŒĂt Neuanlauf zur Regelung der Sterbehilfe
31.12.2025 - 15:17:45Im GesprĂ€ch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kritisierte er, der derzeit ungeregelte Zustand sei fĂŒr Menschen mit Suizidgedanken genauso problematisch wie fĂŒr Ărztinnen und Ărzte. Deshalb begrĂŒĂe er es, dass sich erneut eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um einen Kompromissvorschlag bemĂŒhe.
"Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem GeschĂ€ftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn", warnte der Mediziner. Er berichtete vom Fall eines Mannes, der trotz einer behandelbaren depressiven Erkrankung mit einem assistierten Suizid ĂŒber einen Sterbehilfeverein aus dem Leben geschieden sei. "Das hĂ€tte nie passieren dĂŒrfen."
Reinhardt: Gesellschaftliche Normalisierung des Suizids verhindern
Leitgedanke einer gesetzlichen Neuregelung mĂŒsse es sein, der Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht zu werden und zugleich eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids zu verhindern. Die Ărzteschaft sehe eine gewinnorientierte Suizid-Assistenz durch Sterbehilfeorganisationen oder Ă€hnliche Strukturen mit groĂer Sorge. "Umso mehr unterstĂŒtzen wir alle BemĂŒhungen, ein wirksames Schutzkonzept zu etablieren."
Ein solches Schutzkonzept mĂŒsse unter anderem sicherstellen, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsĂ€chlich dauerhaften Charakter habe. "AuĂerdem mĂŒssen geeignete MaĂnahmen der SuizidprĂ€vention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situationen das Leben nehmen", sagte Reinhardt.
Was hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden?
Aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen - ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zur Selbsttötung dagegen straffrei. Sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht "als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasst. Dieses Recht schlieĂe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurĂŒckzugreifen. Das gelte fĂŒr jeden, nicht nur fĂŒr unheilbar Kranke.
Derzeit arbeitet eine ĂŒberfraktionelle Gruppe im Bundestag nach Auskunft des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci wieder an einem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids. Ein konkreter Zeitpunkt, wann der Vorschlag in den Bundestag eingebracht werden kann, steht noch nicht fest.

