Wettbewerb, Arbeit

Unterlegene Ex-VW-Manager streiten weiter um Gehaltserhöhung

10.11.2024 - 14:46:39

Der Rechtsstreit um gekĂŒrzte ManagergehĂ€lter bei VW DE0007664039 soll in die nĂ€chste Instanz gehen.

Die meisten der Mitte Oktober vor Gericht unterlegenen frĂŒheren FĂŒhrungskrĂ€fte wĂŒrden Berufung einlegen, sagte deren Anwalt Ulrich Conrady auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Wir haben noch keine Berufungen eingelegt, werden dies aber fĂŒr die Mehrheit der KlĂ€ger tun", so Conrady. "Die AuftrĂ€ge hierfĂŒr liegen bereits vor." Die Urteile der ersten Instanz seien erst am Mittwoch zugestellt worden, die Berufungsfrist laufe daher noch bis 6. Dezember. Zuvor hatte die "Braunschweiger Zeitung" berichtet.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte am 15. Oktober die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt. Über weitere drei Klagen soll am Montag entschieden werden. Bei den Verfahren geht es dem Gericht zufolge um eine Gehaltserhöhung und 1.000 Euro PrĂ€mie, die VW seinen leitenden Angestellten gestrichen hatte. Neben den bereits verhandelten FĂ€llen gibt es noch rund 75 weitere Klagen, die ebenfalls am Arbeitsgericht Braunschweig verhandelt werden sollen.

Bei den KlĂ€gern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand, die bei VW weiter auf der Gehaltsliste stehen. Nur einer der KlĂ€ger stehe noch im aktiven Dienst des Autobauers, alle anderen seien im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Mit solchen "Zeit-Wertpapieren" konnten VW-Mitarbeiter Entgeltbestandteile umwandeln und so frĂŒher in den Ruhestand gehen - bei Fortzahlung ihrer BezĂŒge.

Tariferhöhung fĂ€llt fĂŒr Manager aus

VW hatte im FrĂŒhjahr im Rahmen seines Sparprogramms beschlossen, auch die FĂŒhrungskrĂ€fte daran zu beteiligen. Dem außertariflich bezahlten Managementkreis wurde die erwartete Übernahme der Tariferhöhung gestrichen. Dadurch entfielen die im Mai anstehende Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent und 1.000 Euro InflationsausgleichsprĂ€mie. Die Betroffenen berufen sich nun auf eine Zusage des Autobauers von 2023, diese Bestandteile des Tarifabschlusses fĂŒr sie zu ĂŒbernehmen. VW weist die Forderungen zurĂŒck.

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