ROUNDUP, Krankenkassen

Krankenkassen wollen gegen Bund klagen

11.09.2025 - 14:32:19 | dpa.de

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen will den Bund wegen einer unzureichenden Finanzierung der Behandlungskosten von BĂŒrgergeldempfĂ€ngern verklagen.

Das beschloss der Verwaltungsrat in Berlin. Jahr fĂŒr Jahr bleibe der Bund den Kassen dabei zehn Milliarden Euro schuldig, sagte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. "Da können wir nicht lĂ€nger zuschauen." Der Co-Vorsitzende Uwe Klemens sagte: "Wir wollen damit erreichen, dass unsere Versicherten und deren Arbeitgeber nicht lĂ€nger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden."

Die Kassen monieren schon seit Jahren, dass sie fĂŒr grundsĂ€tzlich gesetzlich versicherte BĂŒrgergeldbezieher zu wenig Geld zugewiesen bekommen. Nach einem Gutachten im Verbandsauftrag zahlte der Bund 2022 pro Person eine Beitragspauschale von 108,48 Euro im Monat - kostendeckend wĂ€ren 311,45 Euro gewesen. Aktuell betrĂ€gt die Pauschale demnach 133,17 Euro im Monat.

Klage gegen Zuweisungen des Bundesamts

Konkret soll der Spitzenverband fĂŒr Kassen, die ihn damit beauftragen, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen. Gegenstand sollen die jetzt im Herbst eingehenden Zuweisungsbescheide des Bundesamts fĂŒr Soziale Sicherung in Bonn fĂŒr das kommende Jahr sein. FĂŒr das Verfahren in erster Instanz zustĂ€ndig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Über die anstehende Entscheidung des Verwaltungsrats berichtete zunĂ€chst die "Bild".

Der Spitzenverband argumentiert, dass die Kassen wegen der unzureichenden Finanzierung eine Aufgabe in alleiniger Verantwortung des Bundes erfĂŒllen - das sei ein rechtswidriger Eingriff in das Recht der SozialversicherungstrĂ€ger zu organisatorischer und finanzieller SelbststĂ€ndigkeit. Außerdem sei es ein Verstoß gegen die strenge Zweckbindung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen.

Kein zusÀtzliches Geld im Haushalt

Auch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich prinzipiell dafĂŒr ausgesprochen, dass Behandlungskosten fĂŒr BĂŒrgergeldbezieher vollstĂ€ndig und nicht nur teilweise ĂŒber den Bundeshaushalt abgedeckt sein sollten. In den EtatplĂ€nen fĂŒr 2025 und 2026 ist dies nicht vorgesehen.

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