Dauerhafter Sozialschutz fĂŒr Paketboten
21.11.2025 - 12:34:14Der Bundesrat machte den Weg fĂŒr eine VerlĂ€ngerung von bisher nur befristet geltenden Regeln zur Nachunternehmerhaftung frei. Sie sollen verhindern, dass es zu Schwarzarbeit sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der BeschĂ€ftigten kommt.
Die LĂ€nderkammer stimmte der Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zu. Gesetzliche Regelungen zur Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche werden damit dauerhaft im Gesetz verankert. Sie wĂ€ren sonst zum 31. Dezember ausgelaufen. Paketdienstleister haften nach dem Gesetz, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer BeschĂ€ftigte schwarz arbeiten lassen und SozialversicherungsbeitrĂ€ge nicht bezahlen. Diese Haftungsandrohung soll dazu fĂŒhren, dass Paketdienstleister ihre Subunternehmer sorgfĂ€ltiger auswĂ€hlen und schwarze Schafe in der Branche ausgesiebt werden.
Schwierige Situation fĂŒr viele Paketboten
Kontrolleure der zustĂ€ndigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten in den vergangenen Jahren fest, dass Subunternehmerketten in der Branche weit verbreitet sind. BeschĂ€ftigte sind oft mit Lieferwagen ohne Firmenlogo unterwegs, was PrĂŒfungen erschwert. Derzeit macht die schwache Konjunktur der Paketbranche in Deutschland zu schaffen.
Zudem wurden mit dem nun beschlossenen Gesetz die nationalen Rechtsgrundlagen fĂŒr die Umsetzung einer EU-Maschinenverordnung geschaffen. Hier geht es um Vorschriften fĂŒr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Konstruktion und beim Bau von Maschinen.

