Restaurants, GebĂŒhren

Wer nicht absagt, zahlt - Immer mehr Restaurants erheben GebĂŒhren

19.04.2024 - 06:27:46

Der Tisch ist gedeckt, der Wein geöffnet und das Essen vorbereitet - nur die GÀste fehlen.

Dieses Szenario fĂŒrchten Gastronomen vor allem im gehobenen Bereich, denn es bedeutet einen nicht zu ersetzenden wirtschaftlichen Verlust fĂŒr sie. Dem Deutschen Hotel- und GaststĂ€ttenverband (Dehoga) zufolge haben sogenannte No-Shows, also das Nichterscheinen trotz Reservierung, oder das sehr kurzfristige Absagen zugenommen. Der Verbindlichkeit steht laut Christian Heller vom Deutschen Knigge-Rat die "Fear of a better option" gegenĂŒber. Menschen scheuen sich, sich festzulegen und halten sich bis zur letzten Minute alle Optionen offen. Immer mehr Restaurants in Deutschland erheben deswegen inzwischen eine No-Show-GebĂŒhr, wenn GĂ€ste trotz Reservierung nicht kommen oder kurzfristig absagen.

Eines von ihnen ist das Sternerestaurant "bi:braud" in Ulm. "Es tritt vermehrt auf, dass Leute in mehreren Restaurants reservieren und kurzfristig entscheiden: Da gehen wir am Abend hin", erzĂ€hlt Sommelier Holger Baier. Storniert werde in den anderen Restaurants dann auch nicht. "Wenn die Leute ein MenĂŒ vorbestellt haben, ist es irgendwann nicht mehr wirtschaftlich", erklĂ€rt er. Schließlich seien es einige Teller und hochwertige Lebensmittel, die in der gehobenen Gastronomie auf den Tisch kommen. Wenn ein CafĂ© einen reservierten Tisch mit Laufkundschaft gleich wieder belegen könne, sei das eine andere Sache.

"Oft sind sich die GĂ€ste, die ohne Absage einen reservierten Tisch nicht in Anspruch nehmen, nicht bewusst, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist", fĂŒhrt eine Dehoga-Sprecherin aus. "Insbesondere fĂŒr Restaurants mit einer kleineren Anzahl von Tischen, mit einem besonders hochwertigen Speisenangebot, also mit einem hohen Wareneinsatz, mit langen Reservierungszeiten und fehlender Laufkundschaft sind leere Tische besonders Ă€rgerlich." Den frei gewordenen Tisch an andere GĂ€ste zu vergeben, sei oft nicht möglich.

FĂŒr die GebĂŒhr kann es laut Anwalt Alexander Rilling eine Rolle spielen, ob GĂ€ste ein MenĂŒ mitbestellt haben. "Darauf bereitet sich der Gastwirt konkret vor, kauft gezielt ein", sagt Rilling. Da könne man einen Teil dessen, was das MenĂŒ gekostet hĂ€tte, bei Nichterscheinen erheben, als eine Art pauschalen Schadenersatz. Schwieriger werde es fĂŒr einen Gastwirt bei einer Reservierung ohne MenĂŒ. Denn da könne man zwar schĂ€tzen, was die GĂ€ste konsumiert hĂ€tten, man wisse es aber nicht so genau wie bei einem MenĂŒ. In jedem Fall mĂŒsse etwas wie eine No-Show-GebĂŒhr in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen stehen. Außerdem sollten GĂ€ste einen Hinweis auf die GebĂŒhren bekommen und diesen auch bestĂ€tigen.

Im "bi:braud" bekommen GĂ€ste den Hinweis auf die GebĂŒhr laut Sommelier Baier zusammen mit den anderen Daten zur gewĂŒnschten Reservierung in einer E-Mail. In einem Reservierungsportal mĂŒssen sie die Reservierung demnach noch einmal bestĂ€tigen und dabei auch ihre Kreditkarte hinterlegen. Außerdem erscheine der Hinweis auf die GebĂŒhren bei Nichterscheinen oder zu spĂ€tem Absagen als Pop-Up bei der Buchung. Einige Restaurants rufen ihre GĂ€ste auch am Tag des Besuchs von sich aus noch einmal an und fragen nach, ob man kommt. Mit so einem persönlichen GesprĂ€ch wird das einfache Nichterscheinen schwieriger.

Seit zwei Jahren gibt es die No-Show-GebĂŒhr in dem Ulmer Restaurant, doch tatsĂ€chlich erhoben wurde sie laut Baier nur zweimal. "Wir haben zum GlĂŒck zuverlĂ€ssige GĂ€ste", sagt er. Und Kulanz spiele auch immer eine Rolle. "Wenn jemand krank wird, wird er krank", meint der Sommelier. Dass immer mehr Restaurants in Deutschland eine solche GebĂŒhr erheben, ist laut Baier ein schon seit mehr als zehn Jahren laufender Prozess und eigentlich der neue Standard. "In der gehobenen Gastronomie und in anderen LĂ€ndern ist das normal."

Das sagt auch Heller vom Deutschen Knigge-Rat. "In den USA ist es in manchen StĂ€dten bereits ĂŒblich, dass die GĂ€ste bei der Buchung ein Ticket fĂŒr das Essen kaufen mĂŒssen." Wirtschaftlich sei es ein schwieriger Diskurs, meint Heller. "Im Deutschen Knigge-Rat sprechen wir ĂŒber die Angst vor Beziehungsabbruch, die bei etlichen Profis dazu fĂŒhrt, auf eine GebĂŒhr zu verzichten." Verbindlichkeit sei aber zweiseitig.

"Es gilt grundsĂ€tzlich die Empfehlung, eine Reservierung zu einer bestimmten Uhrzeit nicht lĂ€nger als 15 bis 20 Minuten zu ĂŒberziehen", sagt Heller. "Es wird auch empfohlen, sich bei VerspĂ€tungen auch telefonisch zu melden." Und wenn dann doch einmal wirklich etwas dazwischenkommt, sollte man absagen, sobald man weiß, dass es nicht klappt, sagt Heller. "Es sollte aber auf jeden Fall abgesagt werden, das gehört zum guten Anstand."

Manchmal sei es im Alltag schwer, Verbindlichkeit zu leben, sagt Heller, betont aber: "Wie wir in der letzten Sitzung des Knigge-Rats besprochen haben, fĂŒhrt Grenzen setzen zu WertschĂ€tzung. Das gilt fĂŒr GĂ€ste und Gastgeber." Holger Baier bestĂ€tigt das mit Blick auf die No-Show-GebĂŒhren. "Die Leute nehmen's uns nicht krumm."

@ dpa.de