EQS-News, StaatsanwÀlte

EQS-News: Deutsche StaatsanwÀlte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - RechtsanwÀlte Steinhöfel (deutsch)

30.12.2025 - 18:45:31

Deutsche StaatsanwĂ€lte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - RechtsanwĂ€lte Steinhöfel EQS-News: Steinhöfel Legal Office / Schlagwort(e): Rechtssache Deutsche StaatsanwĂ€lte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - RechtsanwĂ€lte Steinhöfel 30.12.2025 / 18:45 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Deutsche StaatsanwÀlte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - RechtsanwÀlte Steinhöfel


EQS-News: Steinhöfel Legal Office / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche StaatsanwÀlte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow
ein - RechtsanwÀlte Steinhöfel



30.12.2025 / 18:45 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



---------------------------------------------------------------------------



BERLIN, 30. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen II
hat das Ermittlungsverfahren gegen den MilliardÀr Alischer Usmanow wegen
Verdachts zweier VerstĂ¶ĂŸe gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in
Verbindung mit der Sanktionsliste der Verordnung (EU) 269/2014 eingestellt.



Das Verfahren wurden formal beendet, nachdem Herr Usmanow der Einstellung
zugestimmt und 10 Mio. EUR gezahlt hatte. Der Betrag wird zwischen der
Staatskasse und einer Reihe von WohltÀtigkeitsorganisationen geteilt.



Die deutschen Behörden hatten Herr Usmanow verdĂ€chtigt, ĂŒber auslĂ€ndische
Gesellschaften rund 1,5 Mio. EUR fĂŒr Sicherheitsdienstleistungen fĂŒr zwei
Immobilien in Rottach-Egern bezahlt und bestimmte WertgegenstÀnde in
Deutschland nicht innerhalb der fĂŒr sanktionierte Personen vorgesehenen
Frist gemeldet zu haben. Seine Verteidigung wies sowohl die tatsÀchlichen
VorwĂŒrfe als auch die rechtliche Auslegung der Sanktionsregeln durch die
Behörden zurĂŒck.



Herr Usmanow kann wegen dieser VorwĂŒrfe nicht mehr verfolgt werden. Die
Wiederaufnahme der Ermittlungen aufgrund desselben Tatverdachts ist
ausgeschlossen, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen, die Zahlung ist
weder Geldbuße noch Strafe.



Das Verfahren wurde aus GrĂŒnden der Prozessökonomie eingestellt. Die
Strafverteidiger von Herrn Usmanow, Wannemacher & Partner, erklÀrten: "Um
Verfahrenskosten und seine persönliche Zeit und seine Gesundheit zu schonen,
stimmte unser Mandant der Einstellung entsprechend der im deutschen Recht
vorgesehenen Praxis zu."



Rechtsexperten haben wiederholt verfassungsrechtliche Zweifel an der
Meldepflicht fĂŒr VermögensgegenstĂ€nde geltend gemacht. Mit dem Zwang zur
Selbstanzeige werde ein rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt, denn niemand
muss an seiner eigenen strafrechtlichen ÜberfĂŒhrung mitwirken. Die Grundlage
der Strafverfolgung von Herrn Usmanow beruhte daher von Anfang an auf einer
verfassungswidrigen Norm.



Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits ein weiteres
Ermittlungsverfahren gegen Herrn Usmanow wegen des Verdachts der GeldwÀsche
eingestellt. Auch dieses wurde ohne Anklageerhebung im November 2024
beendet, ohne dass eine Strafe verhÀngt wurde oder eine Wiederaufnahme
möglich wÀre. Auch insoweit besteht die Unschuldsvermutung fort.



Im Jahr 2022 fĂŒhrten deutsche Behörden mehrere Durchsuchungen gegen Herrn
Usmanow durch, die das Landgericht Frankfurt am Main spÀter als rechtswidrig
einstufte.



Zwischen 2023 und 2025 mussten Dutzende europÀischer Medien ihre Berichte
ĂŒber Herrn Usmanow, die falsche Tatsachenbehauptungen enthielten,
korrigieren. Dies fĂŒhrte zur Korrektur von mehr als 1250 Veröffentlichungen.
Seine PresserechtsanwÀlte erwirkten 16 gerichtliche Verbote und 102
UnterlassungserklÀrungen (darunter der NDR, Radio Bremen, das ZDF u.a.).
Richtungweisend war ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demzufolge das
Wirtschaftsmagazin "Forbes" nicht mehr behaupten darf, dass Herr Usmanow als
"Strohmann fĂŒr Putin aufgetreten sei und dessen geschĂ€ftliche Probleme
gelöst habe". Der ARD wurde untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Herr
Usmanow sei in einen Bestechungsskandal im Fechtsport verwickelt gewesen.
Zudem gewann der GeschĂ€ftsmann Verfahren gegen große Sender und Zeitungen
wie RTL und den Tagesspiegel.



Anfang 2025 löschten oder Ă€nderten Medien wie MĂŒnchner Merkur oder die Neue
OsnabrĂŒcker Zeitung mehr als 50 Artikel, die zuvor in EU-Sanktionsdossiers
zitiert worden waren. Eine wesentliche Entwicklung erfolgte im Februar 2025,
als die Nachrichtenagentur dpa und das Bundeskriminalamt (BKA) auf Abmahnung
Angaben zum angeblichen Eigentum an der Yacht Dilbar zurĂŒcknahmen. Dies
veranlasste die Tagesschau, die SĂŒddeutsche Zeitung, die Frankurter
Allgemeine Zeitung und zahlreiche weitere Medien, ihre unrichtigen Berichte
ebenfalls von ihren Websites zu entfernen.



Cision View original content:
https://www.prnewswire.com/news-releases/deutsche-staatsanwalte-stellen-erneut-ein-verfahren-gegen-alischer-usmanow-ein---rechtsanwalte-steinhofel-302650821.html




---------------------------------------------------------------------------



30.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=4e44e5da-e5a7-11f0-be29-0694d9af22cf&lang=de



---------------------------------------------------------------------------



2252928 30.12.2025 CET/CEST




@ dpa.de