DGUV Vorschrift 2 erlaubt jetzt digitale Beratung im Arbeitsschutz
24.01.2026 - 23:11:12Seit Jahresbeginn dürfen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte Unternehmen offiziell per Video oder Telefon beraten. Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 schafft endlich Rechtssicherheit für hybride Betreuungsmodelle. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung des deutschen Arbeitsschutzes und entlastet besonders kleine Betriebe.
Kern der Reform: Flexibilität für Unternehmen
Die überarbeitete Vorschrift, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat, konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die wichtigste Neuerung: Die sogenannte IKT-Beratung ist nun ausdrücklich erlaubt. Für einfache Anfragen muss nicht mehr zwingend ein Termin vor Ort vereinbart werden. Das spart Zeit und Ressourcen.
Zusätzlich wurden Schwellenwerte angepasst. Die Obergrenze für die alternative Betreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr kleine Unternehmen können so vereinfachte Modelle, wie das der Berufsgenossenschaften, nutzen. Ziel ist eine effizientere und weniger bürokratische Sicherheitsbetreuung.
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Was die hybride Beratung praktisch bedeutet
Die Regelung schafft Klarheit, ist aber an eine Bedingung geknüpft: Die Fachkraft muss die betrieblichen Verhältnisse bereits von einer vorherigen physischen Begehung kennen. Eine rein digitale Betreuung “aus dem kalten Zustand” heraus bleibt ausgeschlossen.
Einige Unfallversicherungsträger legen bereits konkrete Umfänge fest. Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) etwa erlaubt, dass bis zu einem Drittel der Einsatzzeiten digital erfolgen kann. In Ausnahmefällen sind sogar 50 Prozent möglich. Dies gibt Planungssicherheit für die Zusammenarbeit.
Die offene Frage der digitalen Fernbegehung
Während die Beratung aus der Ferne nun abgesichert ist, bleibt die Lage bei der eigentlichen Betriebsbegehung unverändert komplex. Das Gesetz sieht diese weiterhin als Vor-Ort-Termin vor, oft unter Beteiligung der Belegschaft. Die neue Vorschrift schafft keine Grundlage für eine vollständig digitale Fernbegehung als Ersatz.
Experten werten die Reform dennoch als wichtigen ersten Schritt. Die Pandemie hat gezeigt, dass vieles remote funktioniert. Die aktuelle Rechtslage betont aber das Prinzip: Die fundierte Kenntnis des Betriebs durch persönliche Anwesenheit bleibt die Basis für jede digitale Folgeinteraktion.
Modernisierungsschub für den Arbeitsschutz
Die Anpassung ist ein klares Signal für mehr Pragmatismus. Sie hilft besonders KMU und Betrieben in ländlichen Regionen, ihre Sicherheitsbetreuung flexibler zu organisieren. Die Öffnung der Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für weitere Disziplinen wie Arbeitspsychologie unterstreicht zudem einen ganzheitlicheren Ansatz.
Die Zukunft des Arbeitsschutzes wird hybrid sein. Die jetzt geschaffene Rechtsgrundlage könnte die Basis für künftige Regelungen sein, die auch digitale Fernbegehungen definieren. Unternehmen sollten die konkreten Umsetzungsdetails bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger erfragen. Der Trend ist jedoch eindeutig: eine intelligente Verknüpfung von bewährter Präsenz und digitaler Effizienz.
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