DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Arbeitsschutz ab 2026

12.02.2026 - 04:52:12

Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erleichtert den Arbeitsschutz für Kleinbetriebe, ermöglicht erstmals digitale Beratung und öffnet den Zugang zur Sicherheitsfachkraft-Qualifikation.

Die Reform der DGUV Vorschrift 2 setzt ab sofort neue Maßstäbe für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie bringt mehr Flexibilität für kleine Betriebe, erlaubt erstmals digitale Betreuung und öffnet den Zugang zur Sicherheitsfachkraft-Qualifikation. Gleichzeitig betonen Experten die unverändert zentrale Rolle der persönlichen Kommunikation für den Praxiserfolg.

Höhere Schwellenwerte entlasten Kleinbetriebe

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Schwellenwerte. Die Grenze für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde von 10 auf 20 Beschäftigte verdoppelt. Für viele kleine Unternehmen bedeutet das weniger Bürokratie. Sie können nun leichter auf flexible Modelle wie das Kompetenzzentrenmodell zurückgreifen. Ziel ist ein pragmatischerer Zugang zu qualitativ hochwertiger arbeitsmedizinischer Betreuung. Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden bleiben in der umfassenderen Regelbetreuung.

Digitalisierung erhält rechtlichen Rahmen

Erstmals schafft die Vorschrift einen klaren Rechtsrahmen für digitale Arbeitsschutz-Betreuung. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) dürfen Beratungen offiziell per Video oder Telefon durchführen. Voraussetzung bleibt eine persönliche Erstbegehung vor Ort. Anschließend können Teile der Grundbetreuung digital erfolgen. Das bringt Vorteile für Unternehmen mit mehreren Standorten oder viel mobiler Arbeit. Es ermöglicht schnellere Reaktionszeiten. Doch die digitale Nähe darf nicht zur Entfremdung vom Arbeitsalltag führen, mahnen Kritiker.

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Neue Wege zur Sicherheitsfachkraft

Die Zugänge zur SiFa-Qualifikation wurden deutlich geöffnet. Bisher war sie vor allem Ingenieuren und Technikern vorbehalten. Künftig können auch Absolventen relevanter Fächer wie Arbeitspsychologie oder Ergonomie die Ausbildung absolvieren. Diese Öffnung soll ein breiteres Kompetenzspektrum in die Betriebe bringen. Unternehmen können so gezielt Spezialisten für psychische Belastungen oder ergonomische Fragen gewinnen. Das stärkt den ganzheitlichen Ansatz im modernen Arbeitsschutz.

Modernisierung im Kontext

Die Novelle ist Teil eines größeren Trends zur Modernisierung. Die Vorschriften sollen verständlicher und an die digitale Arbeitswelt angepasst werden. Sie stärken die Eigenverantwortung der Unternehmer, besonders in Kleinbetrieben. Experten sehen die Chance auf eine bessere, risikengerechtere Betreuung. Die erfolgreiche Umsetzung hängt nun davon ab, wie Betriebe die neuen Freiheiten nutzen. Die sinnvolle Kombination aus digitaler Effizienz und persönlicher Präsenz wird zum Schlüssel.

Was kommt 2026 noch auf die Betriebe zu?

Die Umsetzung der neuen Vorschrift 2 erfolgt bei den Berufsgenossenschaften schrittweise. Unternehmen sollten sich bei ihrem zuständigen Träger über konkrete Fristen informieren. Parallel stehen weitere Themen an: Die Umsetzung des NIS-2-Gesetzes zur Cybersicherheit, schärfere Regeln für Gefahrstoffe wie Asbest und ein verstärkter Fokus auf den Schutz vor psychischen Belastungen. Der Arbeitsschutz entwickelt sich klar in Richtung eines integrierten, präventiven Ansatzes für ein sicheres Arbeitsumfeld.

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