Wirecard-AktionÀrin, Klage

Wirecard-AktionÀrin scheitert mit Klage gegen Bafin

27.08.2025 - 14:33:40 | dpa.de

Die Bundesfinanzaufsicht Bafin muss einer Wirecard-AktionÀrin aus Krefeld keinen Schadenersatz zahlen.

Das hat das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf entschieden und damit die Berufung der KleinaktionĂ€rin gegen ein Urteil des Landgerichts Krefeld zurĂŒckgewiesen (Az.: I-18 U 108/24).

Die KlĂ€gerin hatte durch die Insolvenz von Wirecard erhebliche Verluste erlitten. Sie warf der Bafin vor, durch ein Leerverkaufsverbot und eine Strafanzeige gegen Journalisten der "Financial Times" den Eindruck erweckt zu haben, die Berichte ĂŒber UnregelmĂ€ĂŸigkeiten bei Wirecard seien unglaubwĂŒrdig. Unter diesem Eindruck habe sie weitere Aktien erworben.

Gericht: Bafin-Maßnahmen vertretbar

Das Gericht sah keine schuldhafte Amtspflichtverletzung der Bafin und auch keinen Zusammenhang zwischen dem Handeln der Behörde und dem entstandenen Schaden. Das Leerverkaufsverbot sei angesichts frĂŒherer Attacken und einer möglichen weiteren Attacke vertretbar gewesen, hieß es. Auch die Strafanzeige sei rechtmĂ€ĂŸig erfolgt. Die Behörde sei bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts dazu sogar verpflichtet gewesen.

Das Leerverkaufsverbot habe lediglich eine Beruhigungsfunktion. Die Bafin habe dadurch genauso wenig wie mit der Strafanzeige gegen die Journalisten eine Aussage ĂŒber die ValiditĂ€t der VorwĂŒrfe gegen Wirecard getroffen.

Urteil im Einklang mit BGH-Entscheiden

Die AktionĂ€rin hatte argumentiert, wenn die Bafin die Maßnahmen unterlassen hĂ€tte, wĂ€re Wirecard bereits frĂŒher in eine AbwĂ€rtsspirale geraten und sie hĂ€tte 2019 nicht Aktien zugekauft. Dies sei spekulativ, befand das Gericht.

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, die KlĂ€gerin kann aber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Bundesgerichtshof hat bereits Klagen anderer Wirecard-AktionĂ€re abgewiesen.

Der seinerzeit im Dax DE0008469008 gelistete Zahlungsdienstleister Wirecard war im Sommer 2020 zusammengebrochen, nachdem der Vorstand eingerĂ€umt hatte, dass angeblich auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Weil die betrĂŒgerischen GeschĂ€fte jahrelang unentdeckt geblieben waren, geriet die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in die Kritik.

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