GesetzesÀnderung soll Betrug verhindern
10.12.2025 - 13:22:19Ein dazu vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass die AuslĂ€nderbehörde einer Vaterschaftsanerkennung kĂŒnftig zustimmen muss. Allerdings nur dann, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. "Die Zustimmung der AuslĂ€nderbehörde soll von den Betroffenen beantragt werden mĂŒssen", heiĂt es in dem Entwurf.
Das soll die Mitwirkung der Beteiligten sicherstellen. Kommt spĂ€ter heraus, dass sie vorsĂ€tzlich falsche Angaben gemacht haben, soll die Behörde die bereits erteilten Zusagen zurĂŒcknehmen können.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erinnert an Berichte ĂŒber einen Deutschen, der in Nigeria lebt und 24 Kinder anerkannt hat. Dadurch seien Bleiberechte fĂŒr Personen in Deutschland entstanden und auch entsprechende Sozialleistungen, sagt der CSU-Politiker. Wichtig sei auch, dass dieser Missbrauch kĂŒnftig strafbar werde.
2021 gab es Razzien in mehreren BundeslĂ€ndern. Damals soll eine Schleuserbande in groĂem Stil Vietnamesen eingeschleust und falsche Vaterschaftsanerkennungen deutscher MĂ€nner fĂŒr Aufenthaltsgenehmigungen schwangerer vietnamesischer Frauen organisiert haben.
Bekannte Betrugsmasche von Schleusern
Bei missbrĂ€uchlichen Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der MĂ€nner - meist gegen Bezahlung - Vaterschaften fĂŒr Kinder auslĂ€ndischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Manchmal ĂŒbernimmt ein Mann die Vaterschaft fĂŒr Kinder mehrerer Frauen. Ziel ist es, den MĂŒttern und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen und damit gegebenenfalls auch Zugang zu Sozialleistungen.
Unterhalt zahlt der Staat
Besonders problematisch: MĂ€nner, die als ScheinvĂ€ter auftreten, sind oft mittellos und beziehen selbst Sozialleistungen. FĂŒr Unterhaltsforderungen des Staates können sie daher nicht herangezogen werden.
Das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt - wegen der HĂ€rte fĂŒr Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und JugendĂ€mter aufgefordert sind, vermutete MissbrauchsfĂ€lle an die AuslĂ€nderbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn MissbrauchsfĂ€lle werden, wenn ĂŒberhaupt, oft erst so spĂ€t erkannt, dass eine nachtrĂ€gliche Korrektur nicht möglich ist.
Die Justizminister der LĂ€nder dringen schon lĂ€nger auf verbesserte Regeln gegen Scheinvaterschaften. Die Ampel-Regierung hatte im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Das Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, GrĂŒnen und FDP fĂŒhrte allerdings dazu, dass dieser vom Bundestag nicht verabschiedet wurde.
Binationale Paare wollen keinen Generalverdacht
Um binationale Paare nicht zu sehr belasten, benennt der aktuelle Entwurf Fallkonstellationen, die von der MissbrauchsprĂŒfung ausgenommen werden sollen. Das gilt etwa, wenn ein Paar lĂ€nger einen gemeinsamen Wohnsitz hat, wenn der Anerkennende und die Mutter nach der Geburt des Kindes geheiratet haben oder wenn der Mann leiblicher Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften lehnt den Gesetzentwurf dennoch ab. Die Vaterschaftsanerkennung werde damit von einem Akt der familienrechtlichen Verantwortung zu einem aufenthaltsrechtlichen PrĂŒfverfahren degradiert, kritisiert der Verband. Mit der Zustimmungspflicht der AuslĂ€nderbehörden werde zudem eine fachfremde Behörde fĂŒr familienrechtliche Angelegenheiten zustĂ€ndig.
Kritik ĂŒben auch Filiz Polat und Helge Limburg von der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion. In einer gemeinsamen Stellungnahme heiĂt es: "Die Zahlen zeigen, wie unverhĂ€ltnismĂ€Ăig das Vorhaben ist: Von 2018 bis 2021 gab es bundesweit nur 1.769 VerdachtsfĂ€lle, von denen lediglich rund 290 tatsĂ€chlich als missbrĂ€uchlich eingestuft wurden." DemgegenĂŒber sehe das Gesetz nun jĂ€hrlich 65.000 zusĂ€tzliche Verwaltungsverfahren vor - das sei "absolut unverhĂ€ltnismĂ€Ăig".

