ROUNDUP, Kommission

Kommission fĂŒr kompletten Umbau des Sozialstaats

26.01.2026 - 19:56:00

Die Bundesregierung will mit den LĂ€ndern und Kommunen den Sozialstaat in Deutschland komplett umbauen.

BĂŒrgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengefĂŒhrt werden. Das geht aus dem 50-seitigen Entwurf fĂŒr "Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform" hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Auch "Bild" und die "SĂŒddeutsche Zeitung" berichteten darĂŒber.

Die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, LĂ€ndern und kommunalen SpitzenverbĂ€nden schlĂ€gt "einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt" vor. Die steuerfinanzierten Sozialleistungen sollen in einem neuen einheitlichen Leistungssystem zusammengefĂŒhrt werden. Durch die Zusammenlegung von Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld verspricht sich das Gremium verlĂ€ssliche UnterstĂŒtzung und einfachere Verwaltung.

FĂŒr jede und jeden soll es nur eine Anlaufstelle geben - die Jobcenter fĂŒr erwerbsfĂ€hige und die SozialĂ€mter der Kommunen fĂŒr nicht-erwerbsfĂ€hige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Heute mĂŒssen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger oft mehrere AntrĂ€ge fĂŒr UnterstĂŒtzung stellen. Eine völlige Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wĂ€re aus Sicht der Kommission gut, wĂŒrde aber eine GrundgesetzĂ€nderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es laut Kommission zu keinen Schlechterstellungen kommen.

Einfachere Leistungen

Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugĂ€nglich werden. Leistungen sollen stĂ€rker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen kĂŒnftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

Die "konsequente Digitalisierung" ist als zentraler Hebel fĂŒr schlanke VorgĂ€nge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich "einen digitalen Neustart des Sozialstaats". So soll ein zentrales Anlauf- und Service-Portal digitale Antragstellung ermöglichen.

"Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfÀllt das lÀstige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlÀngerte Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich schlanker", verspricht das Gremium. Auch die öffentlichen Finanzen und der Arbeitsmarkt sollten profitieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaatskommission geeinigt.

"SystemÀndernde Reformen"

Zudem soll dem Entwurf zufolge fĂŒr mehr Arbeitsanreize gesorgt werden. Heute - so ein seit Langem beklagter Missstand - lohnt sich fĂŒr einige Betroffene eine Ausweitung der BeschĂ€ftigung nicht. Mit weniger Arbeit bekommen sie unterm Strich mehr aus den verschiedenen Leistungen heraus. KĂŒnftig sollen die Entzugsraten so abgestimmt werden, dass sich mehr Arbeit auch mehr lohnt.

Insgesamt legt die Kommission 26 Empfehlungen fĂŒr vier Handlungsfelder vor - auch fĂŒr "systemĂ€ndernde Reformen". Bei der Umsetzung soll aufs Tempo gedrĂŒckt werden. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen. FĂŒr einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, LĂ€nder und Kommunen rufen die Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, "hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen".

Umsetzung 2027

Im Einzelnen sollen die zustĂ€ndigen Bundesministerien nach einer PrĂŒfung der VorschlĂ€ge einen Zeitplan zur Umsetzung vorlegen. Bis Mitte 2027 sollen erste Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, bei weiteren bald darauf der Abschluss folgen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im November im Bundestag ein "neues Sozialstaatsmodell" und "umfassende Entscheidungen" angekĂŒndigt, die fĂŒr Jahre und Jahrzehnte bestandskrĂ€ftig sein sollten.

@ dpa.de