Name, Immun

Name 'Immun Smoothie' irrefĂŒhrend - dm verliert Rechtsstreit

20.08.2025 - 13:06:59 | dpa.de

Die Drogeriemarktkette dm darf ein Obst-GetrĂ€nk fĂŒr Kinder nicht mehr als "Immun Smoothie" bezeichnen.

Mit dem Namen und auch der Gestaltung der Verpackung werde suggeriert, dass das Immunsystem beziehungsweise die Immunabwehr durch den Verzehr des MixgetrĂ€nks positiv beeinflusst werde. Das sei irrefĂŒhrend und unzulĂ€ssig, befand das Landgericht Karlsruhe.

Mit dem Beschluss vom 14. August gab es der Verbraucherorganisation Foodwatch recht. Sie hatte dm wegen des Produktnamens. Bei dem MixgetrĂ€nk handelt es sich um eine Mischung aus Apfel-, Bananen- und ErdbeerpĂŒree. (Az.: 14 O 13/25 KfH)

Foodwatch begrĂŒĂŸte die Entscheidung und kritisierte außer der Verpackung auch das FruchtpĂŒree selbst. "Wer FruchtpĂŒree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als "Immun Smoothie" verkauft, fĂŒhrt Eltern in die Irre - und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche", sagte Rauna Bindewald von Foodwatch laut Mitteilung. Das sei nicht nur dreist, sondern schlicht illegal. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.

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