EU-Gericht erlaubt Klimasiegel fĂŒr Atomkraft und Erdgas
10.09.2025 - 11:06:02 | dpa.deEine Klage Ăsterreichs gegen die sogenannte Taxonomie wiesen die Richterinnen und Richter in Luxemburg ab, wie das Gericht mitteilte. Gegen das Urteil kann die Alpenrepublik noch vor der nĂ€chsthöheren Instanz vorgehen, dem Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union.
EU will nachhaltige Investitionen fördern
Die Taxonomie ist eine Art GĂŒtesiegel fĂŒr nachhaltige Finanzprodukte. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen sowie BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern bei nachhaltiger Geldanlagen unterstĂŒtzen. Ăsterreich kritisiert, dass dabei Kernenergie und fossiles Gas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Wien warf BrĂŒssel "Greenwashing" vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. RĂŒckenwind bekommt Ăsterreich von Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Einordnung klagten.
Das EU-Gericht hatte nichts an der EinschÀtzung der EU-Kommission zu Kernenergie und Gas auszusetzen. Die WirtschaftstÀtigkeiten gelten damit grundsÀtzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU.
Auch sogenannte ĂbergangswirtschaftstĂ€tigkeiten - fĂŒr die es keine technisch und wirtschaftlich sinnvollen CO2-armen Alternativen gibt - können nach dieser EU-Verordnung nachhaltig sein. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke etwa gelten unter anderem dann als klimafreundlich, wenn diese die aktuell emissionsĂ€rmsten Technologien nutzen.
Richter: Atomenergie und Gas tragen zu Versorgungssicherheit bei
Die Luxemburger Richterinnen und Richter fĂŒhrten an, dass die Erzeugung von Atomenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien zur VerfĂŒgung stehen, um den Energiebedarf stetig und zuverlĂ€ssig zu decken.
Auch Gas könne einen Klimaschutz-Beitrag leisten, stellte das Gericht fest. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschÀdlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel sei Teil eines "schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen", betonten die Richterinnen und Richter.
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