Gericht: Lufthansa muss Condor-GĂ€ste nicht bevorzugen
20.08.2025 - 14:42:21 | dpa.deNach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren hat nun das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf auch in der Hauptsache entschieden. Der zustĂ€ndige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen GrĂŒnden fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt, wie eine Justizsprecherin bestĂ€tigt (Az.: VI -Kart 7/22).
Die Lufthansa hatte die zuvor ĂŒber lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem fĂŒr seine Umsteiger höhere Preise fĂŒr Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten MaĂe ĂŒber SitzplatzkapazitĂ€ten verfĂŒgen. Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstĂ€rkt. Man prĂŒfe die Entscheidung und nĂ€chste Schritte, teilte die Airline mit.
Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher erklĂ€rte: "Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestĂ€tigt, dass die KĂŒndigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulĂ€ssig war. Die Lufthansa Group wird Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - selbstverstĂ€ndlich weiterhin ZubringerflĂŒge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur VerfĂŒgung stellen."
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