Diensthandy, Standard

Diensthandy wird zum Standard in deutschen Unternehmen

26.03.2026 - 05:51:29 | boerse-global.de

Laut Bitkom-Umfrage nutzen 56 Prozent der mobil Arbeitenden ein Firmenhandy. Die private Gerätenutzung für den Job sinkt deutlich, während die private Nutzung der Dienstgeräte als Benefit zunimmt.

Diensthandy wird zum Standard in deutschen Unternehmen - Foto: über boerse-global.de
Diensthandy wird zum Standard in deutschen Unternehmen - Foto: über boerse-global.de

Über die Hälfte der mobil arbeitenden Beschäftigten nutzt inzwischen ein Firmenhandy. Das zeigt eine aktuelle Bitkom-Umfrage. Der Anteil stieg binnen drei Jahren von 46 auf 56 Prozent.

BYOD verliert an Boden

Gleichzeitig geht die Nutzung privater Geräte für die Arbeit deutlich zurück. Der sogenannte „Bring Your Own Device“-Ansatz (BYOD) sank von 36 auf nur noch 26 Prozent. Unternehmen setzen zunehmend auf Kontrolle und Sicherheit.

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Die klare Trennung von Beruf und Privatleben steht dabei im Fokus. Firmen wollen Sicherheitsstandards durchsetzen und Daten besser schützen. Das ist mit einer einheitlichen Geräteflotte einfacher als mit privaten Smartphones.

Privatnutzung als attraktiver Benefit

Die Akzeptanz fördern Arbeitgeber mit einer großzügigen Regelung: 93 Prozent der Diensthandy-Nutzer dürfen das Gerät auch privat verwenden. Vor drei Jahren lag dieser Wert noch bei 88 Prozent.

Von dieser Erlaubnis machen 88 Prozent der Berechtigten Gebrauch. Für Mitarbeiter ist das ein klarer Vorteil, denn es spart die Kosten für ein privates Smartphone. Steuerlich gilt die Nutzung nicht als geldwerter Vorteil.

Sicherheit hat oberste Priorität

Mit der Verbreitung der Diensthandys gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Unternehmen müssen personenbezogene Daten schützen – etwa durch Verschlüsselung und Zugangskontrollen.

„Unternehmen sollten klare Regeln für die private Nutzung festlegen“, rät Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Diese sollten Erreichbarkeit, Kosten und IT-Sicherheit umfassen. So lassen sich rechtliche Grauzonen vermeiden.

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Kein Anspruch auf Dauerverfügbarkeit

Trotz Diensthandy haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf rund um die Uhr Erreichbarkeit. Die Pflicht endet in der Regel mit dem Feierabend.

Ausnahmen gelten nur bei vertraglich festgelegter Rufbereitschaft. Arbeitgeber müssen die Privatsphäre respektieren. Eine Überwachung der privaten Nutzung ist nur mit Einwilligung und im verhältnismäßigen Rahmen erlaubt.

Wohin entwickelt sich der Trend?

Experten sehen in der Trennung der Geräte einen Weg, Firmeninteressen und Mitarbeiterbedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Der Trend zur Standardisierung wird sich wohl fortsetzen.

Unternehmen werden ihre Strategien weiter optimieren, um technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Moderne Management-Lösungen helfen, Sicherheit und private Nutzung in Einklang zu bringen. Das Diensthandy wird so zum festen Bestandteil einer modernen Arbeitsumgebung.

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