DiGA-Reform, Abrechnung

DiGA-Reform: Neue Abrechnung und Erfolgspflicht ab April

21.03.2026 - 00:00:36 | boerse-global.de

Ab April gelten in Deutschland neue Regeln für digitale Gesundheitsanwendungen, darunter spezifische Abrechnungscodes, Pflicht zum E-Rezept und eine Vergütung, die am Therapieerfolg gemessen wird.

DiGA-Reform: Neue Abrechnung und Erfolgspflicht ab April - Foto: über boerse-global.de
DiGA-Reform: Neue Abrechnung und Erfolgspflicht ab April - Foto: über boerse-global.de

Ab April 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für die Verordnung und Bezahlung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Reform bringt spezifische Abrechnungscodes, verpflichtende E-Rezepte und eine erfolgsabhängige Vergütung für Hersteller.

Neue Abrechnungspositionen für digitale Therapien

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aktualisiert. Ab dem 1. April können Ärzte für die Betreuung der DiGA „Kranus Mictera“ – eine App gegen Harninkontinenz bei Frauen – erstmals einen eigenen Abrechnungscode nutzen.

Anzeige

Während digitale Anwendungen bei gesundheitlichen Beschwerden helfen, bieten auch gezielte Übungen eine effektive Unterstützung im Alltag. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen 17 einfache 3-Minuten-Übungen von Orthopäde Prof. Dr. med. Wessinghage für mehr Kraft und weniger Beschwerden. 17 Übungen zur schnellen Entlastung kostenlos anfordern

Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01482 ist für Fachärzte wie Gynäkologen, Urologen und Hausärzte vorgesehen. Pro Fall können sie 64 Punkte abrechnen, was etwa 8,15 Euro entspricht. Die Vergütung erfolgt in den ersten zwei Jahren extrabudgetär – ein attraktiver Anreiz für Praxen, da die Zahlung nicht an regionale Morbiditätsbudgets gekoppelt ist.

Zudem erweitert eine Änderung der Anlage 34 des Bundesmantelvertrags-Ärzte die Liste der abrechnungsfähigen DiGAs. Die Apps „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ werden offiziell in den Vergütungsrahmen aufgenommen. Der Vertrag legt genau fest, welche Fachgruppen diese Anwendungen betreuen und abrechnen dürfen.

Ende des Papierrezepts: E-Rezept wird Pflicht

Parallel entfällt das Papierrezept (Muster 16) for DiGAs schrittweise. Seit Anfang 2026 müssen digitale Gesundheitsanwendungen zunehmend über das elektronische Rezept (eVO) verordnet werden. Die Praxen-Software übermittelt den Rezeptcode direkt an die Telematikinfrastruktur.

Patienten können ihr E-Rezept dann über Apps bei ihrer Krankenkasse einreichen. Der physische Versand entfällt. Ausnahmen gelten nur bei technischen Störungen. Die Kassen erhoffen sich von der Digitalisierung weniger Abrechnungsfehler, weniger Betrug und kürzere Wartezeiten auf die Freischaltcodes für die Patienten.

Anzeige

Wer digitale Hilfen bei Bluthochdruck nutzt, profitiert oft auch von ergänzenden natürlichen Methoden zur Senkung der Werte. In diesem Gratis-Report entdecken Sie 8 effektive Maßnahmen und Atemübungen, um Ihren Blutdruck ohne zusätzliche Medikamente spürbar zu beruhigen. Gratis-Report: 8 natürliche Maßnahmen gegen Bluthochdruck

Die größte Neuerung: Bezahlung nach Erfolg

Die tiefgreifendste Änderung ist die verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM). Seit Februar 2026 hängt ein Teil der Vergütung für DiGA-Hersteller direkt vom Therapieerfolg ab. 20 Prozent des Erstattungspreises sind nun an vorab definierte Erfolgskriterien geknüpft.

Hersteller dauerhaft gelisteter DiGAs müssen nun vierteljährlich anonymisierte Daten zu Nutzungsdauer, Therapieabbrüchen, Patientenzufriedenheit und Gesundheitsfortschritt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. Zeigt eine App keine ausreichende Wirksamkeit oder Akzeptanz, können die Krankenkassen die Erstattung automatisch kürzen.

Das Bundesgesundheitsministerium will so Kritik der Kassen an hohen Anfangspreisen ohne Langzeitnachweis begegnen. Für die Hersteller bedeutet dies jedoch mehr finanzielles Risiko und erheblichen Dokumentationsaufwand.

Industrie warnt vor Innovationsbremse

Die neuen Regeln stoßen in der Digital-Health-Branche auf Widerstand. Ein Bündnis aus zehn Verbänden, darunter der BVMed und der vfa, kritisierte die Reform scharf. Die vierteljährlichen Berichtspflichten brächten einen enormen bürokratischen Aufwand, ohne die Patientenversorgung spürbar zu verbessern.

Kritiker argumentieren: DiGAs durchlaufen bereits im „Fast-Track“-Verfahren des BfArM strenge Prüfungen zu Sicherheit und Wirksamkeit. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die volle Erstattung könne gerade kleine Start-ups überfordern und Innovationen ausbremsen. Marktbeobachter sehen eine wachsende Kluft: Während die Kassen die erfolgsabhängige Bezahlung als notwendige Kostenkontrolle sehen, empfindet die Tech-Branche sie als Strafmaßnahme.

Was kommt als Nächstes?

Der regulatorische Rahmen für DiGAs bleibt in Bewegung. Das Bundesgesundheitsministerium will noch im ersten Halbjahr 2026 einen Entwurf für ein neues Digitalgesetz vorlegen. Ein Schwerpunkt wird die bessere Integration von DiGAs und medizinischen Geräten in die elektronische Patientenakte (ePA) sein.

Für Arztpraxen steht zunächst die Umstellung auf die neuen EBM-Regeln und E-Rezepte im Fokus. Die Branche blickt gespannt auf die ersten AbEM-Quartalsberichte in diesem Jahr. Wird die variable Vergütung zu spürbaren Preiskorrekturen im DiGA-Verzeichnis führen? Die Antwort könnte einen globalen Maßstab für die Bewertung digitaler Therapien setzen.

So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schätzen die Börsenprofis   Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
boerse | 68945938 |