Digitale-Dienste-Gesetz: Impressumspflicht wird zur Kostenfalle
20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.deFĂŒr SelbststĂ€ndige und Kleinunternehmen in Deutschland gelten seit Anfang 2026 verschĂ€rfte Transparenzregeln im Netz. Der vollstĂ€ndige Ăbergang vom alten Telemediengesetz (TMG) zum neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist wirksam â und bringt die Impressumspflicht zurĂŒck ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Wer online geschĂ€ftlich auftritt, muss sein Impressum an Paragraf 5 DDG anpassen. Die Konsequenzen bei VerstöĂen sind drastisch: Bis zu 50.000 Euro BuĂgeld und teure Abmahnungen von Wettbewerbern drohen.
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Vom TMG zum DDG: Das neue rechtliche Fundament
Die gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht hat sich fundamental gewandelt. Seit Mai 2024 löst das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das bisherige Telemediengesetz (TMG) ab. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) weisen darauf hin, dass die Kerninformationspflichten nun in Paragraf 5 DDG geregelt sind. Verweise auf das veraltete TMG im Footer der Website signalisieren Behörden und Konkurrenten bereits mangelnde Compliance.
Eine weitere Falle lauert seit Mitte 2025: Nach der Abschaltung der EU-Plattform fĂŒr Online-Streitbeilegung (OS) mussten alle Links zu dieser Plattform aus Impressen und AGB entfernt werden. Viele Kleinunternehmen haben diese administrative Ănderung ĂŒbersehen. Ihre Websites sind damit anfĂ€llig fĂŒr Abmahnungen wegen irrefĂŒhrender Verbraucherinformationen.
âGeschĂ€ftsmĂ€Ăigâ: Auch Social Media ist betroffen
Die Impressumspflicht gilt lĂ€ngst nicht mehr nur fĂŒr klassische Unternehmenswebsites. Das Gesetz verlangt ein vollstĂ€ndiges Impressum fĂŒr jeden geschĂ€ftsmĂ€Ăig betriebenen digitalen Dienst. Entscheidend ist der geschĂ€ftliche Hintergrund â nicht, ob auf der Plattform direkt Umsatz generiert wird.
Diese weite Definition hat massive Auswirkungen auf die Social-Media-Nutzung. Unternehmensprofile auf LinkedIn, Instagram, TikTok und Facebook benötigen ein konformes Impressum. Die Grenze zwischen privat und geschĂ€ftlich ist flieĂend: Freiberufler mit Portfolio, Influencer in Markenkooperationen oder Personen mit Affiliate-Links gelten rechtlich als gewerbliche Betreiber. Das Impressum muss innerhalb von maximal zwei Klicks erreichbar sein, was oft spezielle Link-in-Bio-Tools erfordert.
Pflichtangaben und die kommende Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ein rechtssicheres Impressum nach Paragraf 5 DDG muss zwingende Basisdaten enthalten. Dazu gehören der vollstĂ€ndige Name, eine gĂŒltige physische Adresse (PostfĂ€cher reichen nicht) sowie schnelle Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Telefonnummer. Je nach Rechtsform sind zusĂ€tzlich Handelsregisternummern, Vertretungsberechtigte und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern anzugeben.
Am Horizont zeichnet sich eine weitere strukturelle Ănderung ab: Ab Dezember 2026 muss die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Impressum stehen. Die schrittweise Vergabe dieser Nummern durch den Staat begann bereits im November 2024. Compliance-Berater raten dazu, die digitalen Plattformen proaktiv zu aktualisieren, sobald die W-IdNr. vorliegt.
Vollzug, Abmahnungen und hohe Geldstrafen
Die Durchsetzung der Impressumspflicht ist streng und vielschichtig. Aufsichtsbehörden können nach Paragraf 33 DDG hohe BuĂgelder verhĂ€ngen, wenn ein Impressum vorsĂ€tzlich oder fahrlĂ€ssig fehlerhaft, unvollstĂ€ndig oder nicht zugĂ€nglich ist. Die IHK bestĂ€tigt: Diese Verwarnungsgelder können bis zu 50.000 Euro pro VerstoĂ betragen.
Die gröĂte finanzielle Bedrohung fĂŒr Kleinunternehmen geht jedoch von der privaten Rechtsdurchsetzung aus. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können Wettbewerber, VerbraucherschĂŒtzer und VerbĂ€nde formelle Abmahnungen verschicken. Diese fordern meist eine strafbewehrte UnterlassungserklĂ€rung und die Ăbernahme anwaltlicher Kosten. Rechtspraktiker beobachten, dass automatisierte Scan-Tools gezielt nach fehlenden DDG-Verweisen oder unvollstĂ€ndigen Social-Media-Impressen suchen. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist hoch.
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Analyse: Mehr Transparenz, mehr Vertrauen?
Die VerschÀrfung der Impressumspflicht spiegelt eine breitere europÀische Initiative wider. Durch die Angleichung nationaler Gesetze an den Digital Services Act (DSA) via DDG wollen Regulierer sicherstellen, dass Verbraucher immer wissen, mit wem sie digital GeschÀfte machen.
Marktbeobachter deuten die strikten Regeln als zweischneidiges Schwert: Zwar bedeuten sie einen administrativen Aufwand fĂŒr kleine Unternehmen. Gleichzeitig stĂ€rken sie das Verbrauchervertrauen in den deutschen E-Commerce. Ein transparentes, leicht zugĂ€ngliches Impressum signalisiert ProfessionalitĂ€t und Verantwortung. Anonyme Online-Auftritte werden hingegen zunehmend misstrauisch betrachtet. Das strenge Vollzugsumfeld ebnet das Spielfeld ein: Vom Solo-SelbststĂ€ndigen bis zum GroĂkonzern gelten fĂŒr alle die gleichen Offenlegungspflichten.
Ausblick: Proaktiv handeln statt reagieren
In der sich stetig verschĂ€rfenden digitalen Regulierungswelt reaktives Handeln nicht mehr aus. Unternehmer mĂŒssen regelmĂ€Ăige rechtliche PrĂŒfungen ihrer digitalen Assets etablieren. Kurzfristig gilt es, alle TMG-Verweise auf DDG zu aktualisieren und veraltete EU-Streitbeilegungslinks zu löschen.
In den kommenden Monaten rĂŒckt die Vorbereitung auf die verpflichtende W-IdNr. in den Fokus. BranchenverbĂ€nde raten dazu, Impressums-Checks in die Routine der Website-Wartung zu integrieren. Wer Paragraf 5 DDG auf allen Websites und Social-Media-KanĂ€len strikt einhĂ€lt, neutralisiert nicht nur das Risiko teurer Abmahnungen und BuĂgelder. Er stĂ€rkt auch seine GlaubwĂŒrdigkeit im digitalen Markt.
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