Digitalisierung, Unternehmensrechts

Digitalisierung des Unternehmensrechts: Online-Gründungen für AGs geplant

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Das Bundesjustizministerium plant, die digitale Gründung von Aktiengesellschaften und KGaAs zu ermöglichen, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die neuen Regelungen könnten bereits im August 2026 in Kraft treten.

Digitalisierung des Unternehmensrechts: Online-Gründungen für AGs geplant - Foto: über boerse-global.de
Digitalisierung des Unternehmensrechts: Online-Gründungen für AGs geplant - Foto: über boerse-global.de

Deutschland will die digitale Gründung von Aktiengesellschaften ab Sommer 2026 ermöglichen. Das Bundesjustizministerium plant eine Ausweitung der bewährten Online-Notarverfahren, um den Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähiger zu machen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig auch AGs und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) komplett digital gegründet werden können.

Aktueller Stand: GmbH und UG als digitale Vorreiter

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Bislang ist die vollständig digitale Unternehmensgründung in Deutschland streng reglementiert. Nur für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG) ist das Verfahren etabliert. Gründer nutzen dabei das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.

Das Prozedere ist zweistufig: Zuerst erfolgt die Identifikation per eID-Funktion des Personalausweises. Anschließend bestätigt ein Notar in einer Videokonferenz die Identität und berät rechtlich. Die Gründungsdokumente werden dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet. Für komplexere Gesellschaftsformen oder bestimmte Registereinträge bleibt der Gang zum Notar jedoch bisher Pflicht.

Geplante Erweiterung: AG-Gründungen per Mausklick

Der im Herbst 2025 vorgelegte Referentenentwurf des Justizministeriums zielt auf eine deutliche Erweiterung ab. Künftig sollen auch Aktiengesellschaften (AG) und KGaAs online gegründet werden können. Das soll Gründungen beschleunigen und das politische Ziel einer 24-Stunden-Registrierung vorantreiben.

Zusätzlich plant der Gesetzgeber, auch bestimmte Vollmachten digital zu beglaubigen. Dazu zählen Handelsregistervollmachten und Stimmrechtsvollmachten. Die Bundesnotarkammer begrüßt diese Pläne ausdrücklich. Sie betont, dass die hohen Standards der Rechtssicherheit und des Verbraucherschutzes gewahrt bleiben. Bei planmäßigem Gesetzgebungsverfahren könnten die neuen Regelungen bereits im August 2026 in Kraft treten.

Stiftungsregister: Start auf 2028 verschoben

Während die Unternehmensdigitalisierung voranschreitet, gibt es bei anderen Großprojekten Verzögerungen. Das neue zentrale Stiftungsregister wird nicht wie geplant 2026, sondern erst am 1. Januar 2028 starten. Grund sind technische Herausforderungen bei der IT-Infrastruktur.

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Die Bundesregierung hat die Verschiebung per Gesetz beschlossen. Bestehende Stiftungen, die vor 2028 gegründet wurden, haben eine Übergangsfrist bis Ende 2028 für die Registrierung. Verbände wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen sehen in der Verzögerung auch eine Chance: Stiftungen gewinnen mehr Zeit, ihre Satzungen zu überprüfen und sich auf erhöhte Transparenzanforderungen vorzubereiten.

Führungszeugnis: Der digitale Durchbruch steht bevor

Ein weiterer Baustein der Digitalisierung betrifft eines der meistnachgefragten Dokumente Deutschlands: das Führungszeugnis. Fünf Millionen Mal wird es jährlich ausgestellt. Bislang konnte man es zwar online beantragen, erhielt es aber nur in Papierform per Post vom Bundesamt für Justiz in Bonn.

Das soll sich ändern. Künftig soll das Dokument als sicheres PDF direkt ins BundID-Konto geliefert werden können. Ein prüfbarer Barcode soll Fälschungen verhindern – Arbeitgeber könnten die Echtheit per Smartphone-App kontrollieren. Das Bundesjustizministerium betont: Die digitale Version bleibt optional. Wer möchte, erhält weiterhin das Papierdokument über das Bürgeramt.

Ausblick: Digitale Identitäten als Schlüssel

Die schrittweise Digitalisierung des Notarrechts spiegelt einen grundlegenden Wandel in der deutschen Verwaltung wider. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Entwicklung, fordert aber mehr: Alle einvernehmlichen Rechtsgeschäfte sollten online möglich sein – bei strengen Identifikations- und Beratungsstandards.

Für 2026 stehen die parlamentarischen Beratungen zum Gesellschaftsrecht im Fokus. Gelingt die Einführung der Online-AG-Gründung bis August, wäre das ein Meilenstein für Großunternehmen. Die Verzögerung beim Stiftungsregister zeigt indes, wie komplex der Aufbau sicherer Digitalinfrastrukturen ist. Entscheidend für den Erfolg wird die nahtlose Integration digitaler Identitäten wie der geplanten Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) in den Rechtsalltag sein.

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