EMCS-Update: Deutsche Unternehmen müssen bis Juni umstellen
30.01.2026 - 18:31:12Eine mehrmonatige Übergangsfrist für die neue EU-Zollsoftware hat begonnen. Unternehmen im Handel mit Alkohol, Tabak oder Energie müssen ihre Systeme dringend anpassen.
Frankfurt, 30. Januar 2026 – Der Countdown läuft für Tausende deutsche Unternehmen. Seit dem 24. Januar ist die neue Version des europäischen Zollkontrollsystems EMCS Release 2.7 online. Bis zum 28. Juni 2026 haben Importeure, Exporteure und Logistiker nun Zeit, ihre eigene IT nachzurüsten. Wer mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handelt, muss handeln – sonst droht im Sommer der digitale Lieferstopp.
Das Excise Movement and Control System (EMCS) ist das digitale Rückgrat für den EU-weiten Transport von Alkohol, Tabak und Mineralölerzeugnissen unter Steueraussetzung. Die aktuelle Aktualisierung ist Teil der EU-Initiative „Phase 4.2“ und zielt auf eine tiefere Vernetzung mit dem Ausfuhrsystem ATLAS. Für die betroffenen Firmen bedeutet das: Pflicht zur Software-Aktualisierung und Anpassung interner Prozesse.
Was sich konkret ändert
Die Neuerungen sind vor allem technischer Natur, haben aber massive praktische Auswirkungen. Kern ist eine verbesserte digitale Verknüpfung von Steueraussetzung und Ausfuhr. Eine zentrale Änderung ist die Einführung der neuen Statusmeldung „ED836“. Sie informiert Versender, wenn eine Ausfuhranmeldung für ungültig erklärt wird.
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Zudem werden bestehende Nachrichtenformate wie die IE829 und IE839 angepasst. Ziel ist ein lückenloser, digitaler Nachverfolgungsprozess für Waren, die die EU verlassen. Für Unternehmen ist entscheidend, dass ihre Software diese neuen Meldungen verarbeiten kann. Dafür ist eine erneute Zertifizierung durch den Zoll erforderlich.
Der Fahrplan bis zum Stichtag
Die Zollverwaltung setzt auf eine „weiche Migration“, um Betriebsstörungen zu minimieren. Während die Behörde bereits umgestellt hat, haben die Unternehmen noch knapp fünf Monate Zeit.
Der Zeitplan im Überblick:
* Go-Live beim Zoll: 24. Januar 2026.
* Start der Unternehmensumstellung: Frühestens ab 13. Februar 2026 können Firmen ihre Migration beantragen.
* Ende der Übergangsfrist: 28. Juni 2026. Danach akzeptiert das System keine Nachrichten im alten Format mehr.
Dieser gestaffelte Ansatz soll Softwareanbietern und Anwendern Planungssicherheit geben.
Dringender Handlungsbedarf für die Wirtschaft
Was müssen betroffene Unternehmen jetzt tun? Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Softwareanbieter. Es muss sichergestellt werden, dass eine zertifizierte Version für Release 2.7 rechtzeitig bereitsteht.
Parallel sind interne Prozesse zu prüfen und Mitarbeiter zu schulen. Betroffen sind vor allem Abteilungen, die für elektronische Verwaltungsdokumente (e-VD) und Ausfuhranmeldungen zuständig sind. Die Generalzolldirektion stellt online umfangreiche Leitfäden bereit. Die eigentliche Umstellungsbeantragung beim Zoll muss fristgerecht erfolgen.
Digitalisierung der Zollunion schreitet voran
Das Update ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur vollständig digitalen europäischen Zollunion. Seit seiner Einführung hat das EMCS das papierbasierte Begleitdokument ersetzt und die Kontrolle revolutioniert.
Nach dem 28. Juni wird der neue Standard verbindlich. Unternehmen, die dann nicht umgestellt haben, können keine Waren mehr unter Steueraussetzung bewegen – ein existenzielles Risiko für die Lieferkette. Branchenkenner raten daher dringend, die verbleibende Zeit intensiv für die Vorbereitung zu nutzen. Die Uhr tickt.
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