Entgelttransparenz: Gerichte ziehen bei Chef-Gehältern vor
18.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.deDeutsche Unternehmen geraten unter Druck: Während die Regierung mit der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie kämpft, ziehen Gerichte bereits schärfere Maßstäbe für Vorstandsgehälter an. Ein Grundsatzurteil aus Bochum ebnet den Weg für Gehaltsklagen auf Geschäftsführerebene.
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Bochumer Urteil erschüttert Geheimniskrämerei
Das Landgericht Bochum hat mit einem wegweisenden Urteil klargestellt: Auch Fremdgeschäftsführer einer GmbH unterliegen dem Entgelttransparenzgesetz. Im konkreten Fall klagte eine langjährige Geschäftsführerin erfolgreich auf Nachzahlung von über 143.000 Euro, nachdem ein neu eingestellter männlicher Kollege bei vergleichbarer Tätigkeit 30.000 Euro mehr im Jahr erhielt.
Das Gericht wies das Argument besserer Verhandlungsgeschick zurück. Stattdessen liegt die Beweislast nun beim Arbeitgeber. Er muss objektive, geschlechtsneutrale Gründe für Gehaltsunterschiede in der Chefetage darlegen. Juristen werten dies als Paradigmenwechsel. „Die Ära der willkürlichen Vorstands-Boni ist vorbei“, kommentiert eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin.
Gesetzesentwurf lässt weiter auf sich warten
Während die Justiz vorprescht, hinkt die Politik hinterher. Die EU-Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Doch der Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) steckt noch in der Ressortabstimmung fest. Eine konkrete Zeitplanung liegt nicht vor.
Die Verzögerung schafft erhebliche Unsicherheit. Die geplanten Neuerungen sind weitreichend: Die Berichtspflicht soll für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern gelten, und die Abfrage der Gehaltshistorie bei Bewerbungen wird verboten. Sollte Deutschland die Frist verpassen, könnte die EU-Richtlinie direkt anwendbar werden – mit sofortigen Klagerisiken für nicht konforme Firmen.
Neue Tools und Handlungsdruck für Personalabteilungen
Das Ministerium hat bereits aktualisierte Prüfinstrumente wie den „EG-Check“ veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen helfen, ihre Vergütungssysteme auf diskriminierungsfreie Kriterien umzustellen – von Festgehältern bis zu variablen Boni.
Neben der transparenten Vergütung stellt auch die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Personaler vor große Herausforderungen. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Leitfaden, um die gesetzlichen Vorgaben ab 2025 mit einsatzbereiten Vorlagen rechtssicher umzusetzen. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen
Für HR-Verantwortliche bedeutet das eine komplette Neuausrichtung. Künftig müssen Gehaltsspannen schon vor dem ersten Vorstellungsgespräch offengelegt werden. Die Orientierung am vorherigen Gehalt ist tabu. Statt Verhandlungsgeschick zählen nun objektive Faktoren wie Qualifikation, Verantwortung und Marktlage.
Kulturwandel in der Vorstandsetage
Die Entwicklung markiert einen tiefgreifenden Wandel in der deutschen Unternehmenskultur. Künftig haben auch Führungskräfte das Recht, Auskunft über ihr Gehalt und den Durchschnitt vergleichbarer Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – zu verlangen.
Wird eine Lohnlücke von über fünf Prozent festgestellt und ist nicht objektiv begründbar, muss das Unternehmen eine gemeinsame Entgeltprüfung durchführen und gegensteuern. Aufsichtsräte sind gefordert, die Leistungskriterien für Vorstandsgehälter jetzt lückenlos zu dokumentieren. Nur so können sie künftigen Offenlegungsanfragen und gerichtlichen Überprüfungen standhalten.
Die Uhr tickt: Unternehmen sollten ihre Vergütungsstrukturen für Führungskräfte umgehend überprüfen. Neben hohen Nachzahlungsforderungen droht im verschärften Wettbewerb um Talente vor allem Imageschaden.
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