Erbrecht, Digitale

Erbrecht 2026: Digitale Hinterlassenschaften werden Pflicht

31.01.2026 - 23:13:12

Reformierte Erbgesetze stufen digitale Vermögenswerte wie Krypto-Wallets und Social-Media-Konten als vollwertiges, vererbbares Eigentum ein und verlangen eine aktive Nachlassplanung.

Eine Welle neuer Erbgesetze stellt das Testament neu auf. Ab 2026 zählen auch Krypto-Wallets und Social-Media-Konten zum Nachlass. Das zwingt jeden, sich mit seinem digitalen Nachleben auseinanderzusetzen.

Digitale Werte werden rechtlich gleichgestellt

Die Gesetzesreformen, die seit Jahresbeginn greifen, sind ein Paukenschlag. Sie stufen digitale Vermögenswerte ausdrücklich als vererbbares Eigentum ein – mit demselben rechtlichen Status wie physischer Besitz. Das betrifft Kryptowährungen, Domains, aber auch Social-Media-Inhalte mit wirtschaftlichem Wert. Diese müssen im Erbfall nun genauso erfasst und bewertet werden wie ein Bankkonto. Ein zentraler Punkt: Digitale Testamente erhalten Rechtsgültigkeit, sofern sie bestimmte Formerfordernisse erfüllen. „Das Gesetz will digitale Leben mit demselben Respekt behandeln wie physisches Eigentum“, erklärt ein Rechtsexperte. Ein langer Graubereich ist damit Geschichte.

Warum das digitale Erbe so komplex ist

Die Dringlichkeit der neuen Regeln zeigt ein Blick in unsere Online-Identitäten. Schon heute besitzen Privathaushalte oft digitale Werte im Wert Tausender Euro. Dazu zählen unersetzliche Familienfotos in der Cloud, Krypto-Guthaben oder treuepunktbasierte Prämienprogramme. Bisher war das Schicksal dieser Assets oft ungewiss. Die Folge: langwierige, emotional belastende Streitigkeiten unter Hinterbliebenen. Die Nutzungsbedingungen großer Plattformen, die den Datenschutz des Users in den Vordergrund stellen, konnten den Zugriff für Erben sogar mit Gerichtsbeschluss blockieren. Die neuen Gesetze schaffen hier mehr Klarheit. Doch die Herausforderung bleibt: Erben müssen sich mit unterschiedlichen Firmenrichtlinien und verschlüsselten Daten auseinandersetzen.

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So bereiten Sie Ihr digitales Erbe vor

Was bedeutet das konkret für Sie? Anwälte und Notare raten zu sofortigen, konkreten Schritten.

  1. Inventar erstellen: Legen Sie eine vollständige Liste aller digitalen Konten an – von Social Media über E-Mail bis zu Finanzdienstleistern und Cloud-Speichern. Notieren Sie keine Passwörter, aber klare Hinweise für Ihren Testamentsvollstrecker.
  2. Plattform-Tools nutzen: Aktivieren Sie die Legacy-Funktionen der Tech-Giganten. Apples „Legacy Contact“ oder Googles „Inaktiver Kontomanager“ erlauben es, eine vertrauenswürdige Person für den Datenzugriff zu benennen.
  3. Digitalen Vollstrecker benennen: Bestimmen Sie in Ihrem Testament explizit einen „digitalen Testamentsvollstrecker“. Diese Person ist speziell für die Abwicklung des Online-Nachlasses verantwortlich.
  4. Testament aktualisieren: Lassen Sie bestehende Verfügungen überprüfen und an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen.

Globale Trends und die Macht der Tech-Konzerne

Die deutsche Gesetzeslage ist Teil eines weltweiten Trend. Juristische Rahmenwerke entwickeln sich langsam weiter, um mit der Technologie Schritt zu halten. Dabei entsteht ein komplexes Wechselspiel zwischen nationalem Recht und den globalen Nutzungsbedingungen der Tech-Konzerne. Diese legen fest, wie Plattformen wie Meta oder Google mit den Konten Verstorbener umgehen – etwa durch Denkmalseiten oder Löschung. Die neuen Gesetze geben Erben zwar eine stärkere rechtliche Handhabe. Sie ersetzen aber nicht die eigene Verantwortung, die Einstellungen auf jeder genutzten Plattform aktiv zu regeln.

Ein System passt sich dem 21. Jahrhundert an

Die Reformen sind eine überfällige Anpassung des Rechtssystems. Sie sollen Rechtsunsicherheit beseitigen und Streit vermeiden, der immer häufiger wird, je mehr sich unser Leben online abspielt. Die Kehrseite: Die Bürde für den Einzelnen wächst. Jeder muss seine digitale Präsenz akribisch dokumentieren. Testamentsvollstrecker benötigen neues Know-how, um technikbasierte Assets zu verwalten. Für komplexe Werte wie Krypto-Wallets könnten spezialisierte Nachlassplaner unverzichtbar werden.

Die Entwicklung ist damit nicht abgeschlossen. Mit dem Aufkommen Künstlicher Intelligenz stellen sich neue Fragen: Wem gehören KI-generierte Inhalte und wie werden sie vererbt? Die aktuellen Reformen ebnen den Weg für effizientere Prozesse, etwa Online-Portale für die Nachlassmeldung. Für Verbraucher ist die Botschaft klar: Die digitale Nachlassplanung ist keine Option mehr, sondern eine essentielle Pflicht.

@ boerse-global.de