EU Inc: Neues EU-Unternehmensrecht stößt auf massive Gewerkschaftskritik
20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.de
Die EU-Kommission will mit einem neuen, einheitlichen Unternehmensrecht Startups in Europa einen Turbo verpassen. Doch Gewerkschaften schlagen Alarm: Sie fürchten einen massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten und das Ende der deutschen Mitbestimmung.
Wettbewerbsmotor oder Sozialdumping-Instrument?
Am 18. März 2026 legte die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag für „EU Inc“ vor – einen 28. einheitlichen Rechtsrahmen für Unternehmen in der Union. Das Ziel: Bürokratie abbauen und Gründungen erleichtern. Eine Firma soll sich binnen 48 Stunden digital gründen lassen, ohne Mindestkapital und für unter hundert Euro. Doch der Entwurf entfachte sofort einen Sturm der Entrüstung. Vor allem deutsche Gewerkschaften wie ver.di und der Europäische Gewerkschaftsbund warnen vor einem systematischen Aushebeln nationaler Arbeitsschutzstandards.
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Kern der Kritik ist die Befürchtung von Regime Shopping. Unternehmen könnten sich im EU-Ausland registrieren, wo Arbeitsrecht und Gewerkschaftsmacht schwächer sind, aber hauptsächlich in Deutschland operieren. „Das ist eine Einladung zum Sozialdumping“, so ein Gewerkschaftsvertreter. Der Entwurf enthalte keine wirksamen Schutzklauseln gegen diesen Missbrauch.
Angriff auf die deutsche Mitbestimmung?
Die größte Sorge in Deutschland gilt dem Herzstück des Arbeitsrechts: der paritätischen Mitbestimmung. Sie sichert Arbeitnehmern in großen Unternehmen Sitze im Aufsichtsrat. Der EU-Inc-Entwurf macht die Rechtsform jedoch für Firmen jeder Größe zugänglich. Theoretisch könnte ein deutscher Konzern zu „EU Inc“ wechseln und sich so der gesetzlichen Mitbestimmung entziehen.
„Das wäre ein direkter Angriff auf die betriebliche Demokratie“, warnt ver.di. Die Gewerkschaft verweist auf die Erfahrungen mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), die von vielen Konzernen genutzt wurde, um die Größe ihrer Aufsichtsräte zu begrenzen und Arbeitnehmervertretung auszubremsen. Ver.di fordert die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat auf strikte Größenbeschränkungen für EU Inc zu pochen.
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Kommission verspricht Schutz – Gewerkschaften bleiben skeptisch
Die EU-Kommission betont, dass nationale Arbeitsgesetze durch EU Inc nicht ausgehebelt würden. Lohn, Arbeitszeit, Kündigungsschutz – all das bleibe unverändert den Mitgliedstaaten überlassen. Auch Mitbestimmungsrechte des Landes, in dem die firma registriert ist, sollen gelten.
Doch genau darin sehen Experten das Problem. „Wenn das Hauptgeschäft in Deutschland läuft, die Firma aber in Bulgarien registriert ist, gelten bulgarische Mitbestimmungsregeln“, erklärt eine Arbeitsrechtlerin. Diese Lücke mache den befürchteten Rechtsmissbrauch erst möglich. Zudem kritisieren Gewerkschaften die geplante Förderung von Aktienoptionen für Mitarbeiter. Diese könnten genutzt werden, um feste Gehälter durch wertvolatile Beteiligungen zu ersetzen und das finanzielle Risiko auf die Belegschaft abzuwälzen.
Langer Weg bis zur Einigung
Der Gesetzgebungsprozess hat gerade erst begonnen. Die Kommission hofft auf eine politische Einigung mit Parlament und Rat noch 2026. Angesichts des massiven Drucks der deutschen Gewerkschaften wird die Bundesregierung in den Verhandlungen hart für Schutzklauseln kämpfen müssen.
Im Fokus stehen zwei Punkte: eine klare Größenbeschränkung, um die Nutzung auf echte Startups und KMU zu begrenzen, und eine Missbrauchsklausel, die verhindert, dass Unternehmen ihren Hauptsitz und die Mitbestimmung einfach in ein anderes Land verlagern. Für Personalabteilungen und Rechtsabteilungen deutscher Unternehmen wird die finale Ausgestaltung von EU Inc entscheidend sein. Sie bestimmt, wie mobil europäische Unternehmen künftig sein können – und zu welchem sozialen Preis.
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