EU-KI-Gesetz, Fristen

EU-KI-Gesetz: Fristen für Hochrisiko-KI werden verschoben

25.03.2026 - 05:39:31 | boerse-global.de

Die EU verlängert die Übergangsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme bis 2027/2028. Grund sind fehlende Standards. Bestimmte Verbote und Regeln gelten jedoch bereits heute.

EU-KI-Gesetz: Fristen für Hochrisiko-KI werden verschoben - Foto: über boerse-global.de
EU-KI-Gesetz: Fristen für Hochrisiko-KI werden verschoben - Foto: über boerse-global.de

Die EU verschafft Unternehmen mehr Zeit, um ihre KI-Systeme an die strengen Vorgaben des neuen KI-Gesetzes anzupassen. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat plädieren für eine Verschiebung der Fristen für Hochrisiko-KI. Grund sind Verzögerungen bei verbindlichen Standards und Leitlinien.

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Neue Zeitpläne für kritische KI-Anwendungen

Ursprünglich sollten die meisten Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme bereits am 2. August 2026 in Kraft treten. Diese Deadline gilt nun als nicht mehr haltbar. Das Europäische Parlament stimmte am 24. März 2026 für einen Aufschub. Demnach sollen eigenständige Hochrisiko-Systeme erst ab dem 2. Dezember 2027 reguliert werden. Für KI, die in bestehende Produkte eingebettet ist – etwa in Medizingeräte oder Maschinen –, wird der 2. August 2028 als neuer Stichtag vorgeschlagen.

Der Ministerrat hatte bereits Mitte März ähnliche Vorschläge vorgelegt. Die zentrale Begründung: Bevor die strengen Vorschriften greifen, müssen harmonisierte EU-Standards und praktische Werkzeuge für die Unternehmen vollständig verfügbar sein. Bisher fehlen diese jedoch.

Mehr Klarheit und weniger Bürokratie

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, den Implementierungsprozess zu straffen und die administrative Last zu verringern. Ein zentraler Punkt ist die Stärkung der Befugnisse des neu geschaffenen KI-Amtes der EU. Es soll künftig die Aufsicht über KI-Systeme koordinieren, die auf leistungsstarken Basismodellen (General-Purpose AI) aufbauen. Dies soll Fragmentierung vermeiden.

Zudem wird die Pflicht zur Registrierung von KI-Systemen in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI bekräftigt – und zwar auch für Anbieter, die ihr System zunächst nicht als hochriskant einstuften. Auch die Einrichtung nationaler KI-Sandboxes, also geschützter Testumgebungen, soll bis Dezember 2027 möglich sein.

Was bereits heute gilt

Während die Fristen für Hochrisiko-KI zur Disposition stehen, sind andere Teile des Gesetzes bereits in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte als inakzeptabel eingestufte KI-Praktiken verboten. Dazu zählen etwa die Nutzung von KI zur Bewertung des Sozialverhaltens („Social Scoring“) oder die unbewusste Manipulation.

Ebenfalls bereits verpflichtend sind die KI-Alphabetisierungsmaßnahmen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Nutzer ein Grundverständnis für die Möglichkeiten und Grenzen von KI haben. Die Governance-Regeln für Basismodelle gelten schon seit August 2025.

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Was kommt als Nächstes?

Die entscheidenden Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission – die sogenannten Triloge – werden für April oder Anfang Mai 2026 erwartet. Eine Abstimmung über das geänderte Regelwerk ist für Juni, die Veröffentlichung möglicherweise für Juli 2026 geplant.

Bis die Änderungen formal beschlossen sind, bleibt der ursprüngliche Stichtag, der 2. August 2026, theoretisch in Kraft. Unternehmen wird geraten, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Die erwarteten Aufschübe bieten die dringend benötigte Zeit, um umfassende Konformitätsbewertungen vorzunehmen und die technische Dokumentation fertigzustellen.

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