EU-Lieferkettengesetz, Kraft

EU-Lieferkettengesetz tritt in Kraft – mit weitreichenden Folgen

24.03.2026 - 00:39:16 | boerse-global.de

Die neue EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie tritt in Kraft und betrifft mit höheren Schwellenwerten weniger Unternehmen direkt. Klimapläne wurden gestrichen, die Haftung entschärft.

EU-Lieferkettengesetz tritt in Kraft – mit weitreichenden Folgen - Foto: über boerse-global.de
EU-Lieferkettengesetz tritt in Kraft – mit weitreichenden Folgen - Foto: über boerse-global.de

Die neuen EU-Regeln für Unternehmensverantwortung sind in Kraft. Die überarbeitete Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (CSDDD) gilt seit dem 18. März 2026 und bringt tiefgreifende Änderungen für große Konzerne. Nach monatelangen Verhandlungen setzt Brüssel nun auf einen schlankeren, aber schärfer fokussierten Ansatz.

Anzeige

Während die CSDDD neue Maßstäbe für die Lieferkette setzt, müssen Unternehmen auch bei anderen EU-Vorgaben wie dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf der Hut sein. Dieser kostenlose Leitfaden hilft Importeuren, die neuen Berichtspflichten rechtssicher und ohne Strafzahlungen umzusetzen. CBAM-Reporting rechtssicher meistern: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure

Weniger Unternehmen direkt betroffen

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die drastische Anhebung der Schwellenwerte. Die Richtlinie zielt jetzt primär auf EU-Muttergesellschaften mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro ab. Für Nicht-EU-Firmen gilt der gleiche Umsatzschwellenwert, der jedoch nur im EU-Binnenmarkt erzielt werden muss.

Rechtsexperten schätzen, dass dadurch rund 70 Prozent weniger Unternehmen direkt unter die Richtlinie fallen als ursprünglich geplant. Der administrative Aufwand für den deutschen Mittelstand, der sich bereits auf die Vorgaben des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einstellt, wird so spürbar verringert. Die EU konzentriert sich bewusst auf die größten Marktteilnehmer.

Dennoch bleibt die Prüfpflicht für die betroffenen Konzerne streng. Sie müssen Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren wesentlichen Lieferketten identifizieren, verhindern und abmildern. Der Fokus liegt auf einem risikobasierten Ansatz für Zulieferer und bestimmte Vertriebsaktivitäten.

Klimapläne gestrichen, Haftung entschärft

Ein zentraler Streitpunkt ist vom Tisch: Die Pflicht zur Erstellung verbindlicher Klimapläne wurde aus der CSDDD gestrichen. Die EU vermeidet so eine Doppelbelastung mit der ebenfalls laufenden Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

„Das bedeutet aber keinesfalls einen Freifahrtschein für Klimasünder“, betonen Beobachter. Die Verantwortung für Klimaschutz verlagert sich auf die CSRD. Die CSDDD konzentriert sich nun fast ausschließlich auf Due Diligence zu Menschenrechten – wie dem Verbot von Zwangsarbeit – und Umweltschutz in der Lieferkette.

Ebenfalls entschärft wurde die zivilrechtliche Haftung. Der finale Text gibt den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der nationalen Umsetzung. Unternehmen, die einen robusten Sorgfaltsprozess nachweisen können, dürften besser vor Klagen Dritter geschützt sein.

Langer Fahrplan fĂĽr die Umsetzung

Mit dem Inkrafttreten beginnt die Uhr für die nationale Umsetzung zu ticken. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2028 Zeit, ihre Gesetze – wie das deutsche LkSG – an den EU-Standard anzupassen.

Für die Unternehmen selbst gilt eine lange Übergangsfrist. Die ersten, direkt betroffenen Konzerne müssen die Regeln erst ab dem 26. Juli 2029 einhalten. Diese Schonfrist soll es ermöglichen, die komplexen Systeme zur Überwachung globaler Wertschöpfungsketten aufzubauen.

Zur Unterstützung plant die EU-Kommission konkrete Leitfäden. Bis Januar 2027 sollen Kernhilfen zur Risikobewertung vorliegen, bis Juli 2027 folgen branchenspezifische Richtlinien und Mustervertragsklauseln. Diese werden für Einkaufs- und Logistikabteilungen unverzichtbar sein.

Anzeige

Neben der allgemeinen Lieferketten-Richtlinie verschärft die EU auch die Regeln für spezifische Rohstoffe drastisch, was Händler und Importeure vor neue Herausforderungen stellt. Eine kostenlose Checkliste unterstützt Sie dabei, die neuen Sorgfaltspflichten der EU-Entwaldungsverordnung rechtzeitig zu prüfen und Sanktionen zu vermeiden. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen

Trickle-Down-Effekt trifft auch Mittelstand

FĂĽr den Handels- und Logistiksektor bedeutet die Richtlinie eine strategische Neuausrichtung der Lieferantenbeziehungen. Zwar sind weniger Unternehmen direkt reguliert, der Trickle-Down-Effekt bleibt jedoch bestehen.

Große Konzerne werden von ihren Zulieferern, auch aus dem Mittelstand, umfangreiche Nachweise und Compliance-Garantien verlangen, um ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Der risikobasierte Ansatz wird zudem zu stärkerer Kontrolle in Hochrisikoregionen und bei bestimmten Rohstoffen führen.

Die finanziellen Risiken sind beträchtlich: Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden. Zudem wird die Einhaltung der CSDDD-Standards zum zentralen Kriterium für die vergabe öffentlicher Aufträge in der EU. Für viele Unternehmen geht es damit um ihre Zukunftsfähigkeit im europäischen Geschäft.

So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schätzen die Börsenprofis   Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂĽr. Immer. Kostenlos.
boerse | 68970714 |