Nachhaltigkeitsregeln, Konzerne

EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Konzerne massiv

22.03.2026 - 06:20:16 | boerse-global.de

Die EU hat ihre Lieferkettengesetze deutlich gelockert. Weniger Unternehmen unterliegen nun schwächeren Regeln, was Deutschland zum Abbau des strengeren nationalen Gesetzes zwingt.

EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Konzerne massiv - Foto: über boerse-global.de
EU lockert Nachhaltigkeitsregeln für Konzerne massiv - Foto: über boerse-global.de

Die EU hat ihre umstrittenen Lieferkettengesetze endgültig entschärft. Die neuen Richtlinien entlasten Unternehmen drastisch – und zwingen Deutschland zum Handeln.

Am 20. März 2026 trat das überarbeitete EU-Lieferkettengesetz offiziell in Kraft. Die finale Fassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Berichtspflicht CSRD markiert den Abschluss des „Omnibus I“-Pakets. Das Ergebnis: Deutlich weniger Unternehmen müssen sich an deutlich schwächere Regeln halten. Für die deutsche Wirtschaft und den nationalen Gesetzgeber beginnt nun eine Phase der Anpassung.

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Omnibus I: Der Kompromiss ist Gesetz

Nach monatelangen Verhandlungen ist der Kompromiss zwischen Wirtschaftslobby und Menschenrechtsaktivisten besiegelt. Das erklärte Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten zu verhindern, bleibt zwar bestehen. Die praktischen Anforderungen an die Unternehmen wurden jedoch radikal gestreamlined.

„Unternehmen müssen von der Beobachtung des Gesetzgebungsprozesses jetzt in die konkrete Umsetzung übergehen“, betonen Rechtsexperten. Der finale Text biete endlich Planungssicherheit – auch wenn diese anders ausfällt als ursprünglich erhofft. Der risikobasierte Ansatz bleibt erhalten: Firmen können ihre Due-Diligence-Maßnahmen priorisieren.

Weniger Firmen, geringere Strafen

Die unmittelbarste Folge der neuen Regeln ist eine massive Entlastung für den Mittelstand. Die Schwelle für die Pflichten wurde stark angehoben. Künftig gilt die CSDDD nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.

Auch Nicht-EU-Firmen, die diesen Umsatz innerhalb des EU-Binnenmarkts erzielen, fallen unter die Richtlinie. Nach juristischen Schätzungen entfällt damit die Pflicht für rund 70 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen.

Die finanziellen Risiken wurden ebenfalls begrenzt. Die Höchststrafe für Verstöße beträgt nun pauschal 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes. Die Haftungsregeln für Verfehlungen von Zulieferern in tieferen Lieferkettenstufen wurden klarer und enger gefasst.

Klimapläne gestrichen, Kontrollzyklen verlängert

Eine der umstrittensten Neuerungen fiel ganz dem Rotstift zum Opfer: Die verbindliche Pflicht zur Umsetzung konkreter Klima-Transformationspläne wurde aus der CSDDD gestrichen. Zwar müssen Unternehmen weiterhin über ihre Klimastrategien im Rahmen der CSRD berichten. Die rechtliche Verpflichtung, diese Pläne auch tatsächlich umzusetzen, entfällt jedoch.

Umweltexperten warnen vor erhöhten Greenwashing-Risiken. Firmen könnten ehrgeizige Ziele kommunizieren, ohne rechtlich an ihre Erreichung gebunden zu sein.

Zudem wird der bürokratische Aufwand gesenkt. Statt jährlicher umfassender Risikobewertungen in der Lieferkette reicht künftig ein Turnus von fünf Jahren. Nur bei wesentlichen operativen Änderungen muss früher geprüft werden. Das soll Compliance-Kosten senken und Ressourcen für langfristige Strategien freisetzen.

Deutschland unter Zugzwang: Das Ende des LkSG?

Die neuen EU-Regeln setzen den deutschen Gesetzgeber unter Druck. Die Ampelkoalition hatte bereits Ende 2025 das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entschärft und angekündigt, es bei Inkrafttreten der EU-Richtlinie ganz abzuschaffen.

Mit dem 20. März 2026 beginnt die Übergangsphase. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2028 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und Aufsichtsbehörden zu schaffen. Handelsexperten erwarten, dass Berlin den Abbau des strengeren LkSG nun beschleunigt, um deutsche Unternehmen nicht im europäischen Wettbewerb zu benachteiligen. Ziel ist ein einheitlicher, europäischer Standard.

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Ausblick: Technologie wird Schlüssel zur Compliance

Trotz der gelockerten Vorgaben bleibt die technische Herausforderung für die betroffenen Großkonzerne immens. Die ersten Unternehmen müssen erst 2029 die neuen Due-Diligence-Regeln einhalten. Diese Zeit muss für den Aufbau robuster, datengestützter Risikomanagementsysteme genutzt werden.

Die Integration fortschrittlicher Technologien wird entscheidend sein. Einkaufsabteilungen setzen zunehmend auf Künstliche Intelligenz (AI) und Blockchain-Lösungen, um komplexe Liefernetzwerke abzubilden und Risiken von Zulieferern in Echtzeit zu überwachen. Trotz des Fünf-Jahres-Zyklus ist eine kontinuierliche Transparenz in die Tiefe der Lieferkette nötig, um plötzliche Unterbrechungen zu vermeiden. Die Branche erwartet bis 2028 einen Investitionsschub in automatisierte ESG-Tracking-Plattformen.

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