EU-Reporting: Weniger Pflichten, mehr Fokus ab 2026
01.04.2026 - 23:42:07 | boerse-global.deDie Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa wird radikal vereinfacht. Ab sofort müssen deutlich weniger Unternehmen umfangreiche ESG-Daten offenlegen – eine Entlastung für den Mittelstand, die jedoch Kritik auf sich zieht.
Schwellenwerte erhöht: Tausende Unternehmen fallen raus
Die größte Änderung betrifft den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Seit dem Inkrafttreten des Omnibus-I-Vereinfachungspakets Mitte März gelten deutlich höhere Schwellen. Nur noch EU-Organisationen und ausländische Emittenten mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro sind direkt verpflichtet. Für den deutschen Mittelstand bedeutet das: Viele Unternehmen, die sich bereits auf die Berichtspflicht vorbereitet hatten, sind nun davon befreit.
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Doch ganz entkommen können sie den Anforderungen oft nicht. „Große Konzerne werden weiterhin Daten von ihren Zulieferern einfordern, um ihre eigenen Wertschöpfungsketten berichten zu können“, erklärt eine Rechtsanwältin aus Frankfurt. Die neuen Regeln sehen zudem Ausnahmen für Finanzholdinggesellschaften vor und erweitern Erleichterungen für Tochterunternehmen.
Radikaler Schnitt: 70 Prozent weniger Pflichtangaben
Parallel zur eingeschränkten Pflicht wurde der Berichtsaufwand massiv reduziert. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von ursprünglich über 1.000 möglichen Datenpunkten auf nur noch etwa 320 verbindliche Angaben gestutzt. Das entspricht einer Kürzung um 70 Prozent.
Der Fokus liegt jetzt auf quantitativen Kennzahlen statt langen Erzählungen. Fast alle freiwilligen Angaben sind gestrichen. Unternehmen müssen nur noch berichten, was nach einer strengen doppelten Wesentlichkeitsprüfung als relevant eingestuft wird. Geplante branchenspezifische Standards für Auto-, Lebensmittel- oder Energieunternehmen wurden vorerst auf Eis gelegt. Stattdessen setzt der Standardgeber EFRAG auf übergreifende Vorgaben.
Integration im Lagebericht und Prüfung
Die Integration der Nachhaltigkeitsdaten in den Lagebericht bleibt Pflicht. Doch bei der Prüfung gab es einen strategischen Rückzieher: Der geplante Übergang von einer „eingeschränkten“ zu einer „angemessenen“ Prüfungsvertrauenswürdigkeit wurde gestoppt. Die Prüfung der ESG-Berichte bleibt damit vorerst weniger streng als bei den klassischen Finanzzahlen – eine Maßnahme, um die Kosten für die Unternehmen zu kontrollieren.
Die EU-Kommission hat zudem die Frist für die Verabschiedung spezifischer Prüfstandards auf Juli 2027 verschoben. Bis dahin gelten nationale Regelungen oder internationale Rahmenwerke. In Deutschland und Österreich werden die EU-Erleichterungen durch nationale Gesetze wie das österreichische Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) umgesetzt.
Geteilte Reaktionen: Entlastung versus Transparenzverlust
Die Reaktionen auf die Vereinfachungswelle sind gespalten. Auf einem Brüsseler Gipfel Ende März warnten Vertreter des Europaparlaments und der Europäischen Zentralbank vor gefährlichen Datenlücken. Die massiven Kürzungen könnten die Vergleichbarkeit von Unternehmen untergraben und die grüne Transformation ausbremsen.
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Die Wirtschaft hingegen atmet auf. Verbände begrüßen die Korrektur als überfällig. Sie argumentieren, der vorherige Weg sei unüberschaubar gewesen und führe nun zu relevanteren Daten. Interessanterweise planen laut einer Umfrage viele nun befreite Unternehmen dennoch, ihre Berichterstattung fortzuführen. Für sie ist ESG-Transparenz ein strategischer Vorteil bei der Finanzierung und für den Markenruf.
Ausblick: Fokus auf 2027 und internationale Entwicklungen
Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 19. März 2027 Zeit, die neuen CSRD-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die meisten betroffenen Unternehmen bereiten ihren ersten vollständigen Bericht nach vereinfachten Standards für das Geschäftsjahr 2027 vor.
Während EFRAG an freiwilligen Standards für KMU arbeitet, beobachtet Europa die Entwicklung in den USA aufmerksam. Die US-Börsenaufsicht SEC hat Mitte März eine Überprüfung ihrer eigenen Klimaregeln eingeleitet. Wird es zu einer internationalen Angleichung kommen – oder drifteten die Standards weiter auseinander? Für europäische Konzerne steht jetzt im Vordergrund, ihre Datensysteme für die vereinfachten, aber weiterhin anspruchsvollen ESRS-Anforderungen fit zu machen.
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