EU-Verbot von PFAS: Jetzt beginnt die entscheidende Konsultationsphase
20.03.2026 - 02:00:39 | boerse-global.de
Die EU schrĂ€nkt den Einsatz von tausenden langlebigen Chemikalien massiv ein. Ab heute können Industrie und VerbĂ€nde in einer 60-tĂ€gigen Konsultation letzte EinwĂ€nde vorbringen â bevor die endgĂŒltige Entscheidung fĂ€llt.
Entscheidender Meilenstein fĂŒr âEwige Chemikalienâ
Der Weg fĂŒr eines der umfassendsten Chemikalienverbote in der Geschichte der EuropĂ€ischen Union ist fast geebnet. Nachdem der Ausschuss fĂŒr Risikobewertung (RAC) der EuropĂ€ischen Chemikalienagentur (ECHA) Anfang MĂ€rz seine wissenschaftliche Bewertung abgeschlossen hat, hat nun auch der Ausschuss fĂŒr sozioökonomische Analyse (SEAC) einen Entwurf seiner Stellungnahme vorgelegt. Diese bewertet die wirtschaftlichen Folgen des geplanten PFAS-Verbots.
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Die Veröffentlichung dieses Entwurfs löst ab sofort die entscheidende 60-tĂ€gige öffentliche Konsultation aus. Sie lĂ€uft bis Mitte Mai 2026. Ăber die Plattform EUSurvey der EU-Kommission können IndustrieverbĂ€nde und andere Interessengruppen nun letztmalig umfangreiche Daten und Stellungnahmen einreichen. Sie mĂŒssen dabei die Machbarkeit von Ersatzstoffen und mögliche wirtschaftliche Verwerfungen belegen. Diese Konsultation ist die letzte formelle Gelegenheit, Einfluss auf die endgĂŒltige Fassung der SEAC-Stellungnahme zu nehmen, die fĂŒr Ende 2026 erwartet wird.
Sofort wirksame Verbote und harte Grenzwerte
WĂ€hrend das universelle Verbot noch im politischen Prozess steckt, gelten fĂŒr einige Bereiche bereits jetzt strenge Fristen. Die Industrie steht unter erheblichem Zeitdruck.
- Brandschutz: Ab dem 10. April 2026 tritt ein Verbot fĂŒr FeuerlöschschĂ€ume mit einem Gehalt an PerfluorohexansĂ€ure (PFHxA) ĂŒber 25 parts per billion (ppb) in Kraft. Dies betrifft Ausbildung, Tests und den öffentlichen Feuerwehrdienst. Ab Oktober 2026 folgen weitere BeschrĂ€nkungen fĂŒr tragbare Feuerlöscher mit PFAS-haltigen SchĂ€umen.
- Verpackungen: Ein separates Verbot im Rahmen der Verpackungsverordnung (PPWR) verbietet PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ab 12. August 2026. Hier gibt es keine Ăbergangsfrist.
- Grenzwerte: Der Entwurf fĂŒr das universelle Verbot sieht extrem niedrige Grenzwerte vor: maximal 25 ppb fĂŒr eine einzelne PFAS-Verbindung und 250 ppb fĂŒr die summe aller PFAS in einem Produkt. FĂŒr den Gesamtfluor-Gehalt, der auch polymere PFAS umfasst, ist ein Limit von 50 parts per million (ppm) vorgesehen.
Branchen unter massivem Anpassungsdruck
Die geplante universelle BeschrĂ€nkung betrifft tausende synthetische Chemikalien, die aufgrund ihrer Langlebigkeit als âEwige Chemikalienâ bekannt sind. Die Bandbreite der betroffenen Industrien ist enorm: von Medizinprodukten und Halbleitern ĂŒber technische Textilien bis hin zu KonsumgĂŒtern. KĂŒrzlich wurden acht weitere Sektoren wie Dichtungsanwendungen, Maschinenbau und MilitĂ€rausrĂŒstung in die Bewertung einbezogen.
Besonders die Farben- und Beschichtungsindustrie steht vor groĂen Herausforderungen. Sie ist stark auf PFAS fĂŒr wasser-, schmutz- und chemikalienabweisende Eigenschaften angewiesen. Die Umstellung auf Ersatzstoffe in Hochleistungsbeschichtungen wird nach EinschĂ€tzung von Branchenanalysten kostspielig und zeitintensiv.
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Nationale Vorreiter und globaler Trend
Noch bevor die EU-weite Regelung in Kraft tritt, gehen einige Mitgliedstaaten mit eigenen Verboten voran. Frankreich hat seit dem 1. Januar 2026 die Herstellung, den Import und Verkauf von Kosmetika, Skiwachs und bestimmter Kleidung mit PFAS verboten. DĂ€nemark will ein nationales Verbot fĂŒr PFAS in Kleidung, Schuhen und ImprĂ€gniermitteln ab Juli 2026 durchsetzen.
Der regulatorische Druck ist ein globales PhĂ€nomen. Das Vereinigte Königreich arbeitet an einem eigenen Aktionsplan, der 2026 vorgestellt werden soll. In den USA hat das Verteidigungsministerium kĂŒrzlich seine Richtlinien zur Vernichtung von PFAS-haltigem Abfall aktualisiert und die Verbrennung in speziell zugelassenen Anlagen erlaubt. FĂŒr internationale Lieferketten wird ein PFAS-freies Betriebsmodell damit unausweichlich.
Was kommt als NĂ€chstes?
Nach Abschluss der Konsultation wird SEAC die eingereichten Daten im Sommer und Herbst prĂŒfen. Nach der finalen Stellungnahme von RAC und SEAC liegt der Ball bei der EU-Kommission. Sie muss einen Entwurf zur Ănderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung ausarbeiten. Diesen legt sie dem REACH-Ausschuss mit Vertretern aller Mitgliedstaaten zur Abstimmung vor.
Unternehmensberater raten der Industrie dringend, nicht auf den finalen Beschluss zu warten. Unternehmen aller GröĂen sollten sofort ihre Lieferketten ĂŒberprĂŒfen, PFAS-AbhĂ€ngigkeiten identifizieren und die Validierung alternativer Materialien beschleunigen, um ihren Marktzugang in den kommenden Jahren zu sichern.
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