EU-Verordnung, Pflichtkennzeichnung

EU-Verordnung: Neue Pflichtkennzeichnung für Garantien ab September

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Ab September 2026 müssen Händler in der EU gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien klar und einheitlich kennzeichnen. Die Vorgaben sollen Verwirrung beenden und nachhaltige Kaufentscheidungen fördern.

EU-Verordnung: Neue Pflichtkennzeichnung für Garantien ab September - Foto: über boerse-global.de
EU-Verordnung: Neue Pflichtkennzeichnung für Garantien ab September - Foto: über boerse-global.de

Ab September 2026 müssen Händler in der EU gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantien klar kennzeichnen. Die neue EU-Richtlinie soll Greenwashing bekämpfen und Verbraucherrechte stärken.

Mit der Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ vollzieht die EU eine Kehrtwende im Verbraucherschutz. Ab dem 27. September 2026 sind alle Händler verpflichtet, europaweit einheitliche Hinweise und Labels zu verwenden. Ziel ist es, die weit verbreitete Verwirrung der Kunden zu beenden. Viele Verbraucher können die gesetzliche Gewährleistung nicht von einer freiwilligen Garantie des Herstellers unterscheiden.

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Die technischen Spezifikationen stehen seit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. Für den stationären und Online-Handel beginnt nun der Wettlauf gegen die Zeit. Sie müssen ihre Produktpräsentation, Wermaltmaterialien und Webseiten bis zum Stichtag umfassend anpassen.

Zwei neue Pflicht-Elemente für mehr Transparenz

Das Regelwerk führt zwei verbindliche Kennzeichnungselemente ein. Der einheitliche Hinweis informiert über die gesetzliche Gewährleistung. Diese beträgt in der EU mindestens zwei Jahre ab Lieferung. Der Hinweis muss im Geschäft gut sichtbar angebracht werden, etwa als Poster an der Wand. Online-Händler müssen ihn allgemein zugänglich auf ihrer Webseite platzieren.

Das separate einheitliche Label ist für Produkte mit einer freiwilligen Haltbarkeitsgarantie reserviert. Es darf nur verwendet werden, wenn der Hersteller eine kostenlose Garantie anbietet, die das gesamte Produkt abdeckt und über die zweijährige Gewährleistung hinausgeht. Die Platzierungsregeln sind streng: Im Laden muss das Label direkt auf der Verpackung oder am Regal angebracht sein. Im Online-Shop muss es direkt neben dem Produktbild oder der -beschreibung stehen.

Kampf gegen Greenwashing und undurchsichtige Werbung

Die neuen Labels sind ein Kernstück im EU-Kampf gegen irreführende Umweltaussagen. Künftig sind vage Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „öko“ ohne konkreten, nachprüfbaren Nachweis verboten. Nachhaltigkeitsversprechen müssen durch unabhängige Zertifizierungssysteme belegt werden.

Die EU erhofft sich einen ähnlichen Erfolg wie beim Energieeffizienzlabel. Die einheitliche Kommunikation soll die Haltbarkeit von Produkten zu einem transparenten und vergleichbaren Merkmal machen. So können Verbraucher bewusst langlebige Waren auswählen.

Große Herausforderungen für den Handel

Für den Handel, besonders für den Online- und grenzüberschreitenden E-Commerce, bedeuten die Vorgaben erheblichen Aufwand. Die Integration der Labels erfordert tiefe Eingriffe in Shopsysteme und Produktdatenbanken. Die EU-Vorgaben zu Farben, Schriftgrößen und Layouts lassen kaum Spielraum für eigene Gestaltung.

Der Zeitpunkt erhöht den Druck zusätzlich. Die Garantie-Kennzeichnung ist nur eine von mehreren neuen E-Commerce-Pflichten, die 2026 in Kraft treten. Bereits am 19. Juni 2026 muss etwa der verpflichtende Widerrufsbutton auf jeder Webseite eingebaut sein. Unternehmen müssen in diesem Jahr erhebliche Ressourcen für Rechtsprüfung und IT-Updates bereitstellen.

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Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht

Die Verordnung bringt mehr Rechtssicherheit für Händler. Bislang riskierten sie in Deutschland teure Abmahnungen, wenn sie die gesetzliche Gewährleistung zu prominent bewarben. Das deutsche Wettbewerbsrecht wertete dies oft als irreführende Werbung für eine selbstverständliche Rechtsposition. Jetzt wird die deutliche Auslobung dieser Rechte zur gesetzlichen Pflicht – und entzieht so einer häufigen Streitquelle den Boden.

Marktbeobachter erwarten, dass das Haltbarkeits-Label zu einem neuen Wettbewerbsfaktor wird. Hersteller, die in Langlebigkeit investieren und kostenlose Langzeitgarantien anbieten, können dies nun klar am Verkaufsort kommunizieren. Das könnte die Verbrauchernachfrage zugunsten hochwertiger, nachhaltiger Produkte verschieben und Unternehmen belohnen, die sich von der geplanten Obsoleszenz abwenden.

Countdown für die Umsetzung läuft

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Anschließend bleiben Unternehmen genau sechs Monate Zeit, bis die Vorschriften am 27. September 2026 verbindlich angewendet werden. Danach drohen bei Nichtbeachtung Bußgelder und Sanktionen.

Verbände raten Händlern und Herstellern dringend, sofort mit der Umsetzung zu beginnen. Sie müssen ihre Produktkataloge prüfen und mit ihren Lieferanten klären, welche Artikel das Garantie-Label tragen dürfen. Gelingt die Einführung, könnte sie eine transparente Kreislaufwirtschaft befördern, in der Produkthaltbarkeit klar kommuniziert und von informierten Verbrauchern honoriert wird.

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