EUDR: System-Updates bereiten verschÀrfte Entwaldungsregeln vor
25.02.2026 - 07:01:22 | boerse-global.deDie EU schaltet ihr zentrales Kontrollsystem fĂŒr entwaldungsfreie Produkte vorĂŒbergehend ab. Hintergrund sind technische Updates, die die kĂŒrzlich beschlossenen Erleichterungen fĂŒr Unternehmen umsetzen.
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Seit Mitte Februar ist der Zugang zum EUDR-Informationssystem eingeschrĂ€nkt. Die EuropĂ€ische Kommission nutzt die Phase, um entscheidende Updates einzuspielen. Diese spiegeln die Ende 2025 beschlossenen Ănderungen an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wider. FĂŒr Unternehmen bedeutet dies eine kurze operative Pause. Gleichzeitig ist es ein Signal: Die technische Umsetzung der komplexen Regulierung schreitet voran.
System im Wartungsmodus: Was aktuell möglich ist
Der Live-Server des Systems steht seit dem 16. Februar im schreibgeschĂŒtzten Modus. Nutzer können bestehende EintrĂ€ge einsehen, aber keine neuen SorgfaltserklĂ€rungen einreichen. Der separate Trainingsserver (ACCEPTANCE) wurde komplett abgeschaltet. Neue Registrierungen sind auf beiden Plattformen derzeit nicht möglich.
Die Kommission will Mitte April mitteilen, wann das aktualisierte System wieder vollstĂ€ndig zur VerfĂŒgung steht. Diese technische Umbauphase soll einen reibungslosen Start zu den neuen, spĂ€teren Fristen gewĂ€hrleisten.
Neue Fristen: Mehr Zeit fĂŒr die Umsetzung
Die Updates erfolgen vor dem Hintergrund eines offiziell verschobenen Zeitplans. Nach massivem Druck aus der Wirtschaft hat die EU lĂ€ngere Ăbergangsfristen beschlossen.
FĂŒr mittlere und groĂe Unternehmen gilt die Verordnung nun verbindlich ab 30. Dezember 2026. Kleine und Kleinstunternehmen haben noch mehr Vorlauf. FĂŒr sie starten die Pflichten erst am 30. Juni 2027. Die VerlĂ€ngerung soll helfen, technische Herausforderungen â insbesondere bei der Dateneinreichung â zu bewĂ€ltigen.
Weniger BĂŒrokratie: Diese Erleichterungen gelten
Neben mehr Zeit gibt es auch inhaltliche Vereinfachungen. Die gröĂte Ănderung betrifft die Verantwortungskette. KĂŒnftig muss nur noch der erster Inverkehrbringer eines Produkts auf dem EU-Markt eine vollstĂ€ndige SorgfaltserklĂ€rung abgeben. Damit sind in der Regel nur noch Importeure oder EU-Hersteller in der Pflicht.
Nachgelagerte HĂ€ndler innerhalb der EU sind von dieser zentralen Meldepflicht befreit. Sie mĂŒssen lediglich die Referenznummer der ursprĂŒnglichen ErklĂ€rung speichern und ihre direkten Lieferanten und Abnehmer dokumentieren. Die ursprĂŒnglich geplante, aufwĂ€ndige Weitergabe der Nummer entlang der gesamten Lieferkette entfĂ€llt.
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Kernelemente bleiben: Das mĂŒssen Unternehmen leisten
Trotz der Erleichterungen bleiben die Kernpflichten fĂŒr die verantwortlichen Unternehmen unverĂ€ndert. Sie mĂŒssen ein robustes Sorgfaltspflichtsystem etablieren. Ziel ist der Nachweis, dass ihre Produkte entwaldungsfrei und legal sind.
Konkret bedeutet das: Die Waren dĂŒrfen nicht von FlĂ€chen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden. Unternehmen mĂŒssen prĂ€zise Geolokalisierungsdaten der AnbauflĂ€chen sammeln, eine Risikoanalyse durchfĂŒhren und MaĂnahmen zur Risikominderung ergreifen. Erst dann kann die rechtsverbindliche ErklĂ€rung im EU-System abgegeben werden â die Voraussetzung fĂŒr den Verkauf.
Hintergrund: Balance zwischen Ăkologie und Wirtschaft
Die Anpassungen sind eine direkte Reaktion auf massive Kritik. WirtschaftsverbĂ€nde und Mitgliedstaaten hatten die ursprĂŒngliche Fassung als "BĂŒrokratiemonster" bezeichnet und vor Lieferkettenstörungen gewarnt. Besonders die Sorge, das IT-System könnte der Datenflut nicht standhalten, trieb die Neuregelung voran.
Die aktuellen Systemupdates sind ein entscheidender Schritt zur technischen Machbarkeit. Sie zeigen den Versuch der EU, ambitionierte Umweltziele mit wirtschaftlicher PraktikabilitÀt in Einklang zu bringen.
NĂ€chste Schritte: Vorbereitungszeit nutzen
Die Kommission fordert Unternehmen auf, die gewonnene Zeit und die aktuelle Systempause intensiv zu nutzen. Sie sollten ihre Lieferketten analysieren und interne Prozesse anpassen.
Ein weiterer wichtiger Termin ist der 30. April 2026. Bis dahin muss die Kommission eine weitere ĂberprĂŒfung der Verwaltungslast vorlegen und mögliche zusĂ€tzliche Vereinfachungen prĂŒfen. Die Wiedereröffnung des aktualisierten Systems nach Mitte April wird ein zentraler Meilenstein sein. Ab dann können sich Firmen mit der schlankeren Plattform vertraut machen und die Finalvorbereitungen fĂŒr den Start Ende 2026 treffen.
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