FahrrÀder im Treppenhaus: Warum es meist verboten ist
24.01.2026 - 20:25:12Das Abstellen von Fahrrädern in Treppenhäusern führt regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit. Die Rechtslage ist klar: In der Regel ist es nicht erlaubt. Der Grund sind strenge Brandschutzvorschriften und die Sicherheit aller Bewohner.
Die Rechtslage: Grundsätzlich ein Verbot
Treppenhäuser und Hausflure sind Gemeinschaftsflächen und dienen primär als Flucht- und Rettungswege. Ein dauerhaftes Abstellen von Gegenständen ist hier normalerweise untersagt. Vermieter können dieses Verbot im Mietvertrag oder der Hausordnung festschreiben.
Dieses Verbot ist wirksam, sofern dem Mieter eine zumutbare Alternative zur Verfügung steht. Das kann ein Fahrradkeller, ein Stellplatz im Hof oder ein abschließbarer Kellerraum sein. Fehlt eine solche Möglichkeit, kann ein pauschales Verbot unwirksam sein.
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Brandschutz hat absoluten Vorrang
Das stärkste Argument gegen Fahrräder im Flur ist der Brandschutz. Die Bauordnungen der Länder verlangen, dass Rettungswege stets frei von Hindernissen bleiben müssen. Oft ist eine Mindestbreite von einem Meter vorgeschrieben. Ein Fahrrad kann diese Breite unterschreiten und im Ernstfall zur tödlichen Falle werden.
Die Gerichte urteilen hier streng: Die Sicherheit der Hausgemeinschaft geht vor. Bei wiederholten Verstößen gegen ein wirksames Verbot drohen Abmahnungen und im Extremfall sogar die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Ein durch Duldung erworbenes Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Gibt es überhaupt Ausnahmen?
Tatsächlich kann es in Einzelfällen Ausnahmen geben. Die wichtigste liegt vor, wenn dem Mieter keine andere Abstellmöglichkeit zumutbar ist. Gibt es weder Keller noch Hof, muss das kurzzeitige Abstellen im Treppenhaus vielleicht geduldet werden – sofern der Fluchtweg nicht blockiert wird.
Ein weiterer Sonderfall sind sehr hochwertige Fahrräder. Einige Gerichte sahen es als unzumutbar an, ein teures E-Bike in einem allgemein zugänglichen Keller abzustellen. Dann kann das Mitnehmen in die Wohnung erlaubt sein. Der Transport darf aber keine Verschmutzungen oder Schäden im Treppenhaus verursachen.
Ein typisches Stadt-Problem
Der Konflikt spiegelt ein größeres urbanes Dilemma wider: Immer mehr Menschen fahren Rad, doch in vielen Altbauten fehlt der Stellplatz. Während Neubauten oft Abstellplätze vorhalten müssen, gibt es für Bestandsimmobilien keine Nachrüstpflicht.
Mieterverbände fordern pragmatische Lösungen für sichere Abstellmöglichkeiten. Eigentümerverbände wie Haus & Grund verweisen auf die Sicherheitsverantwortung der Vermieter. Die Gerichte müssen im Einzelfall abwägen, wobei der Schutz von Leben und Gesundheit meist überwiegt.
Was Mieter und Vermieter tun können
Um Streit zu vermeiden, sind beide Seiten gefordert:
* Mieter sollten vor dem Abstellen immer Mietvertrag und Hausordnung prüfen und das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
* Vermieter können Konflikte entschärfen, indem sie sichere und gut erreichbare Abstellplätze schaffen. Solche Modernisierungen steigern auch den Wert der Immobilie.
Langfristig wird die Verkehrswende neuen Druck auf Gesetzgeber und Bauherren ausüben, um den wachsenden Bedarf an Fahrrad-Parkraum in Wohngebäuden zu decken. Bis dahin bleibt gegenseitige Rücksichtnahme der beste Weg für ein friedliches Miteinander.
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