FCA, Börsenregeln

FCA schärft Börsenregeln für mehr Wettbewerb

14.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.de

Die britische Finanzaufsicht will doppelte Meldepflichten für Aktienemissionen streichen und zu starre Vorgaben für Investmentfonds lockern, um den Standort London zu stärken.

FCA schärft Börsenregeln für mehr Wettbewerb - Foto: über boerse-global.de
FCA schärft Börsenregeln für mehr Wettbewerb - Foto: über boerse-global.de

Die britische Finanzaufsicht FCA feilt an ihrem Regelwerk, um Londons Kapitalmarkt attraktiver zu machen. Nach der großen Reform 2024 sollen nun technische Inkonsistenzen beseitigt und zu starre Vorgaben für Fonds gelockert werden.

Doppelte Meldepflicht soll entfallen

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Ein zentraler Punkt betrifft widersprüchliche Ankündigungspflichten für neue Aktienemissionen. Seit Januar müssen Unternehmen die Zulassung neuer Aktien zum Handel innerhalb von 60 Tagen bündeln und bekanntgeben. Gleichzeitig verlangten die alten Listing Rules jedoch eine sofortige Meldung. Diese Doppelung belastet vor allem Firmen mit häufigen Kleinstemissionen, etwa für Mitarbeiteraktienprogramme.

Die FCA will nun in ihrem Konsultationspapier CP26/8 die sofortige Meldepflicht streichen. Damit würde sich die Regelung an die 60-Tage-Frist des neuen Prospektregimes angleichen. Zudem plant die Behörde Klarstellungen bei Prospektpflichten: Die Ausnahme für Angebote an Direktoren oder Mitarbeiter gilt nicht, wenn die Wertpapiere letztlich an Dritte weitergegeben werden sollen. Die Pflicht, einen Börsengangsprospekt drei Werktage vor Angebotsende zu veröffentlichen, betrifft künftig nur noch Retail-Angebote, was institutionellen Platzierungen mehr Flexibilität gibt.

Fonds-Regeln unter der Lupe

Parallel prüft die FCA, ob die Listing Rules für geschlossene Investmentfonds zu streng sind. Seit der Reform klagt die Branche über zu restriktive Vorgaben. Diese schreiben vor, dass gelistete Fonds ein diversifiziertes Portfolio halten, strikte Risikolimits einhalten und auf häufigen Handel verzichten müssen.

Fondsmanager argumentieren, dass diese Risikostreuungs-Pflicht spezialisierte Investmentvehikel mit klaren Überzeugungen unnötig einschränkt. Sie schmälere die Attraktivität des Londoner Marktes. Die FCA prüft nun, ob die Regeln angepasst werden können, ohne den Anlegerschutz zu gefährden. Auch Governance-Standards wie Aktionärsrechte und Interessenkonflikte werden überprüft.

Wettlauf um internationale Emittenten

Die Konsultationen sind Teil einer größeren Strategie, die London Stock Exchange im globalen Wettbewerb zu stärken. Die Börsenplätze in den USA und der EU drängen stark. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, administrative Hürden abzubauen und unterschiedliche Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

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Compliance-Experten erwarten, dass der Wegfall der doppelten Meldepflicht spürbar Bürokratiekosten senkt. Die 60-Tage-Bündelung stellt die Flexibilität des früheren Block Listing-Regimes weitgehend wieder her. Gleichzeitig signalisiert die Überprüfung der Fondsregeln eine pragmatischere Aufsicht. Branchenbeobachter hoffen, dass angepasste Vorgaben wieder mehr Fonds nach London locken könnten.

Fristen für die Branche

Die Zeit für Stellungnahmen drängt. Bis zum 23. März 2026 kann die Branche zu den Änderungen an den Meldepflichten Feedback geben. Kommentare zu den Prospektregelungen sind bis zum 20. April 2026 möglich. Die finalen Regeln werden nach Auswertung veröffentlicht.

Die gezielte Überprüfung der Fondsregeln soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, ein separates Konsultationspapier wird in den kommenden Monaten erwartet. Für Compliance-Verantwortliche und Rechtsberater bleiben die Entwicklungen spannend: Die Ergebnisse werden den Rahmen für Kapitalaufnahmen und Corporate Governance in Großbritannien maßgeblich prägen.

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