Schlussrechnung, Eon

Schlussrechnung zu spÀt: Eon zahlt Ex-Kunden EntschÀdigung

05.05.2026 - 14:28:58 | dpa.de

FrĂŒhere Eon DE000ENAG999-Stromkunden können fĂŒr verspĂ€tete Strom-Schlussrechnungen jetzt eine EntschĂ€digung in Höhe von 15 oder 30 Euro beantragen.

Darauf haben sich Eon Energie Deutschland und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Vergleich geeinigt, wie der Verband in Berlin mitteilte. Die Vereinbarungen gelten auch fĂŒr die Zukunft. Vorangegangen waren jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Verband und dem Stromversorger.

Das Unternehmen habe sich verpflichtet, Ex-Kunden zu entschĂ€digen, die seit Ende MĂ€rz 2024 lĂ€nger als gesetzlich vorgeschrieben auf die Schlussrechnung warten mĂŒssen. Um die EntschĂ€digung zu erhalten, mĂŒssten Betroffene aktiv werden und ein Formular im Internet (eon.de/verbraucheranfragen) ausfĂŒllen.

Schlussrechnung nach sechs Wochen: gesetzlich festgelegt

"Seit Jahren beschweren sich fortwĂ€hrend Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale, dass Eon nach einem Anbieterwechsel die Stromschlussrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen ĂŒbermittelt. Dabei ist diese Frist gesetzlich festgelegt", erklĂ€rte der Verband. Die VerbraucherschĂŒtzer gehen fĂŒr die Vergangenheit von einer mittleren dreistelligen Zahl von Betroffenen aus.

EntschĂ€digung sollen zum einen Kundinnen und Kunden mit verspĂ€teter Rechnung erhalten, deren Vertrag im Zeitraum 20. MĂ€rz 2024 bis einschließlich 30. April 2026 endete. Weist die Schlussrechnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben von 500 Euro oder weniger aus, soll es 15 Euro geben. Haben die Kunden am Ende mehr als 500 Euro Guthaben, soll es 30 Euro geben. Die Regelungen sollen auch fĂŒr die Zukunft gelten bei einem Vertragsende ab dem 1. Mai.

Eon nennt EntschÀdigung "Kulanzbonus"

Eon Energie Deutschland sprach von "EinzelfĂ€llen" und nannte die EntschĂ€digung "Kulanzbonus". "Insgesamt ist nur ein Bruchteil der Kundinnen und Kunden betroffen", betonte das Unternehmen in einer Stellungnahme. Das Unternehmen verwies auf die Mitwirkungspflicht der regionalen Netzbetreiber bei der Erstellung der Schlussrechnungen. "Wir als Energievertrieb können ohne ZĂ€hlerstĂ€nde, GerĂ€testammdaten zum ZĂ€hler und Messentgelte keine fristgerechte Schlussrechnung erstellen", hieß es.

Eon Energie Deutschland gehört zum Eon-Konzern und ist einer der grĂ¶ĂŸten Stromversorger Deutschlands. Insgesamt beliefern alle Eon-Vertriebsgesellschaften zusammen in Deutschland rund 11,3 Millionen Kundinnen und Kunden mit Strom.

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