Ganztagsanspruch: Jede vierte Grundschule sieht sich nicht vorbereitet
23.01.2026 - 17:12:12
Eine neue VBE-Umfrage offenbart dramatische Lücken bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der im Herbst 2026 startet. Personalräte und Lehrerverbände fordern dringend verbindliche Qualitätsstandards, um eine reine „Verwahrung“ von Kinder zu verhindern.
Berlin – Wenige Monate vor dem Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler zeichnet sich ein alarmierendes Bild: Jede vierte Grundschulleitung bezweifelt, dass in ihrer Kommune das neue Recht ab dem Schuljahr 2026/2027 vollständig umgesetzt werden kann. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), die heute veröffentlicht wurde. Die Hauptgründe für die erwarteten Engpässe sind gravierender Personalmangel, fehlende Räumlichkeiten und unzureichende Finanzierung.
Die Details der Umfrage sind deutlich. Während zwei Drittel der befragten über 1.300 Schulleitungen davon ausgehen, allen neu eingeschulten Kindern einen Platz anbieten zu können, sehen 25 Prozent erhebliche Hürden. Von diesen Schulen nannten 74 Prozent fehlende Räume als größtes Problem. Dicht darauf folgt der Mangel an qualifiziertem Personal, den 67 Prozent als kritisches Hindernis ansehen. Knapp die Hälfte (47 Prozent) beklagt zudem einen allgemeinen Geldmangel bei den Kommunen.
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„Die Kernfrage ist, wer in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder übernehmen soll“, warnt Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des VBE, angesichts der Zahlen. Trotz der Bemühungen der Kommunen stünden viele Schulen vor immensen Herausforderungen.
Qualität in Gefahr: Pädagogische Standards oft nicht existent
Besonders kritisch sehen die Personalvertretungen die mangelnde Fokussierung auf die Qualität der Angebote. Die Umfrage ergab, dass an 53 Prozent der Schulen keinerlei pädagogische Mindestanforderungen für künftige Mitarbeiter in der Ganztagsbetreuung existieren. Nur 40 Prozent der Schulen bestätigten, über solche Standards zu verfügen.
Diese Entwicklung befeuert die Sorge, dass der Rechtsanspruch zu einer reinen Betreuungslösung verkommt. „Der Rechtsanspruch suggeriert pädagogische Angebote, am Ende wird aber oft nur die Verwahrung von Kindern zugesichert“, so Neckov. Auch andere Verbände wie der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnen seit langem: Ohne verbindliche Qualitätskriterien und gut ausgebildetes Personal werden die Chancen des Ganztags für mehr Bildungsgerechtigkeit verspielt.
Ruf nach verbindlichen Standards und besserer Bezahlung
Angesichts der drohenden Lücken fordern die Interessenvertretungen ein sofortiges Umdenken. Notwendig sei eine ehrliche Debatte über bundesweit geltende Qualitätsstandards. Dies umfasst klare Vorgaben für Personalqualifikation, Betreuungsschlüssel, Räumlichkeiten und die Kooperation zwischen Lehrkräften und pädagogischem Personal.
Die Politik müsse zudem die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Fachkräften verbessern. Dazu gehören attraktivere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung, um mit anderen pädagogischen Arbeitsfeldern konkurrieren zu können. Projekte zur Nachqualifizierung, wie das Bundesprogramm „Kompetent im Ganztag“ (KoGat), sind ein Schritt in die richtige Richtung, können den akuten Bedarf aber allein nicht decken.
Wettlauf gegen die Zeit: Droht ein leeres Versprechen?
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Rechtsanspruch schrittweise einzuführen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt er für Erstklässler und soll bis 2029/30 auf alle vier Grundschuljahre ausgeweitet werden. Ziel ist ein Angebot von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche.
Die aktuelle VBE-Umfrage ist ein dringlicher Weckruf. Die Kommunen als Schulträger stehen unter enormem Druck, fühlen sich von Bund und Ländern aber oft allein gelassen. Der Zeitplan erscheint unrealistisch, wenn nicht umgehend massive Investitionen in Personal, Räume und pädagogische Qualität fließen. Ohne entschlossenes Gegensteuern droht der Rechtsanspruch zu einem leeren Versprechen zu werden, das die Bildungsungerechtigkeit eher verschärft als verringert.
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