Gericht: Einige Eon-FernwÀrme-Preisklauseln unwirksam
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 12:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Oberlandesgericht Hamm erklĂ€rte Preiserhöhungsklausen bei dem FernwĂ€rmeanbieter Eon Energy Solutions in Hamburg, dem nordrhein-westfĂ€lischen Erkrath sowie im hessischen Schwalbach fĂŒr unwirksam, wie das Gericht nach UrteilsverkĂŒndung mitteilte.
Erstinstanzlich abgelehnt wurde allerdings eine sogenannte Verbandsklage, mit der der Verbraucherzentrale Bundesverband festgestellt wissen wollte, dass die Klauseln generell unwirksam seien, wenn sie einen bestimmten Anteil an der Preisberechnung ausmachen. Diese EinschĂ€tzung teilte das Gericht nicht. Die VerbraucherschĂŒtzer kĂŒndigten daher an, den Bundesgerichtshof anrufen zu wollen. Der FernwĂ€rmeanbieter Eon prĂŒft, ob er Rechtsmittel einlegen will.
Gericht: Kundenpreis stÀrker gestiegen als Kosten von Versorger
FĂŒr die drei Versorgungsgebiete mit unwirksamen Preisformeln in NRW, Hessen und Hamburg monierten die Richter unter anderem, der FernwĂ€rmeversorger habe Kostensteigerungen in unzulĂ€ssiger Weise weitergegeben. So habe er die Preise prozentual erhöht, obwohl der Einkaufspreis um einen Festbetrag gestiegen war, wie das Gericht in einer Mitteilung erklĂ€rte. Dadurch sei der Kundenpreis stĂ€rker gestiegen als die Kosten des FernwĂ€rmeanbieters.
Schon in mĂŒndlicher Verhandlung Ende September hatte die Vorsitzende Richterin bei aller Kritik an den beklagten Preisklauseln allerdings deutlich gemacht, keine Grundlage fĂŒr eine generelle Feststellung der Unwirksamkeit in allen Versorgungsgebieten zu sehen. Vielmehr mĂŒsse am Ende jeder Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Kosten rĂŒckwirkend individuell vor den Gerichten einklagen.
Solange der Rechtsstreit lĂ€uft, können Kunden ihr Geld von Eon noch nicht zurĂŒckfordern - dafĂŒr brauche es ein rechtskrĂ€ftiges Urteil, betonte die Verbraucherzentrale. Sie betrachtet die Entscheidung in Hamm als "wichtigen Etappensieg" und will in die nĂ€chste Instanz gehen. "Viele Menschen in anderen Gebieten haben aus unserer Sicht nach vergleichbaren Klauseln zu viel bezahlt", sagt Ronny Jahn, beim Verbraucherzentrale Bundesverband zustĂ€ndig fĂŒr die Sammelklagen.
Eon: Noch keine Entscheidung zu möglichen Rechtsmitteln
Eon Energy Solutions kĂŒndigte an, die schriftliche UrteilsbegrĂŒndung sorgfĂ€ltig prĂŒfen zu wollen, um ĂŒber das weitere Vorgehen zu entscheiden. "Der Prozess verdeutlicht das herausfordernde und unklare Umfeld, in dem FernwĂ€rmenetzbetreiber agieren", teilte ein Sprecher mit. Man begrĂŒĂe daher die AnkĂŒndigung der Bundesregierung, mehr Klarheit und Struktur fĂŒr Kunden und Betreiber von FernwĂ€rmenetzen schaffen zu wollen.

