Gericht weist Klage Hinterbliebener ab
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 11:44 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNach Auffassung der Kammer können die Hinterbliebenen gleichwertige AnsprĂŒche gegen die Germanwings GmbH geltend machen. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland zu.
Die Richterin verwies auf das Montrealer Ăbereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten GeschĂ€digte grundsĂ€tzlich sowohl eigene als auch auf sie ĂŒbergegangene SchmerzensgeldansprĂŒche geltend machen.
Absturz in den französischen Alpen
Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht: Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin damals. Die KlĂ€ger könnten ihre AnsprĂŒche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat.
Am 24. MĂ€rz 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf in den französischen Alpen abgestĂŒrzt. 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
KlĂ€ger: Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend ĂŒberwacht
30 Hinterbliebene verlangen jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ăberzeugung der KlĂ€ger wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend ĂŒberwacht. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug.
Unter den 150 Insassen des abgestĂŒrzten Flugzeugs waren auch 16 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem RĂŒckweg von einem SchĂŒleraustausch in Spanien waren. Die Katastrophe löste groĂe BestĂŒrzung und Trauer aus.
Hinterbliebener: "Es geht nicht ums Geld"
Schon nach Prozessbeginn in Braunschweig Ende August hatte Klaus Radner der Deutschen Presse-Agentur gesagt: "Also, ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent." Er hat bei dem Flugzeugabsturz in den Alpen seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verloren. Radner vertrat die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hÀtten. "Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben", sagte er damals.
Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafĂŒr zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole, sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat, nach dem Prozessauftakt. "Es geht nicht ums Geld", betonte er. "Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert". Dann wĂ€re der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen.
Fluggesellschaft leistete Zahlungen
Die Lufthansa hatte nach dem UnglĂŒck Zahlungen geleistet. Nach frĂŒheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nĂ€chste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, fĂŒr jedes Todesopfer sollen auĂerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Die Folgen der Katastrophe beschĂ€ftigten ĂŒber die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen LĂ€ndern. In Prozessen um zusĂ€tzliches Schmerzensgeld allerdings erlitten Hinterbliebene der Opfer Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm.
In diesen Verfahren ging es um AnsprĂŒche gegen die Konzernmutter Lufthansa. Die Gerichte sahen die Verantwortung fĂŒr die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat.
